TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des vom Aufsichtsrat gebilligten Konzernabschlusses, des Lageberichts und des Konzernlageberichts für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2016, sowie des Berichts des Aufsichtsrats und des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach § 289 Abs. 4 HGB und § 315 Abs. 4 HGB Keine Abstimmung erforderlich. TOP 2 Verwendung des Bilanzgewinns Zustimmung Begründung: Die Gesellschaft konnte nach einem Bilanzverlust im Jahr 2015 in Höhe von 531.045,76 € in 2016 wiederum knapp in die Gewinnzone zurückkehren (56.429,06 €). Sowohl der zu geringe Bilanzgewinn als auch die weiterhin angespannte finanzielle Lage der SMT Scharf AG lassen jedoch eine Dividendenausschüttung nicht zu. TOP 3 Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2016 Zustimmung Begründung: Der neu formierte Vorstand um Herrn Theiß, Herrn Embert sowie Herrn Oberhaus konnte mittels der Umsetzung des KVI-Programms (Kosten-Vertrieb-Innovation) den in 2015 eingeleiteten Aufwärtstrend weiterhin ausbauen. So konnte die Gesellschaft zumindest wieder einen wenn auch geringen Bilanzgewinn in 2016 ausweisen. Die strategisch stärkere Ausrichtung weg von der Abhängigkeit vom kaum mehr zukunftsträchtigen Kohlebergbau hin zum Hard-Rock-Geschäft sowie zum Tunnelbau inklusiver Serviceleistungen macht ökonomisch absolut Sinn. TOP 4 Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2016 Zustimmung Begründung: Aus Sicht der SdK ist der Aufsichtsrat seinen Pflichten hinsichtlich der Überwachung und Beratung des Vorstandes im vergangenen Jahr nachgekommen. Die neue strategische Ausrichtung sowie das KVI-Programm scheinen erste Früchte zu tragen. TOP 5 Bestellung des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2017 Ablehnung Begründung: Obwohl die Rödl & Partner Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Köln aus fachlichen Aspekten als Abschlussprüfer für die SMT Scharf AG absolut geeignet erscheint, muss die SdK die Wahl ablehnen. Denn die strikte Trennung zwischen Beratung und Abschlussprüfung, so wie es die SdK seit Jahren fordert, wurde im Jahr 2016 nicht umgesetzt: Denn den Abschlussprüfungskosten in Höhe von 98.000 € standen im vergangenen Jahr Steuerberatungsleistungen und sonstige Leistungen in Höhe von insgesamt 91.000 € entgegen. TOP 6 Zustimmung zum Abschluss von Beherrschungs- und Gewinnabführungsverträgen TOP 6 a) Zustimmung zum Abschluss eines Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages zwischen der SMT Scharf AG und der SMT Scharf GmbH Zustimmung Begründung: Aus Sicht der SdK bestehen keine Bedenken, die gegen die Zustimmung zum Abschluss des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages zwischen der SMT Scharf AG und der SMT Scharf GmbH sprechen. TOP 6 b) Zustimmung zum Abschluss eines Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages zwischen der SMT Scharf AG und der Nowilan GmbH Zustimmung Begründung: Aus Sicht der SdK bestehen keine Bedenken, die gegen die Zustimmung zum Abschluss des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages zwischen der SMT Scharf AG und der Nowilan GmbH sprechen. Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgwichen werden.
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