TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr 2016, des für die Hawesko Holding Aktiengesellschaft und den Konzern zusammengefassten Lageberichts (einschließlich der erläuternden Berichte zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4 und 5, 315 Abs. 4 HGB), des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2016 Keine Abstimmung erforderlich. TOP 2 Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2016 Zustimmung Begründung: Es werden wie in den beiden Vorjahren wieder 1,30 € je Aktie. Das ist eine Ausschüttungsquote von 63% für 2016. TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2016 Zustimmung Begründung: Bei leicht angestiegenem Umsatz von nun 481 Mio. € wurde das EBIT um 47% auf nunmehr 29,6 Mio. € gesteigert. Die eingeschlagene Strategie des organischen - und ggf. auch anorganischen - profitablen Wachstums der ausdifferenzierten Handelsformen (Stationär, Internet, Großhandel) wird konsequent erfolgreich verfolgt. TOP 4 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2016 Zustimmung Begründung: Aus dem Bericht des Aufsichtsrats geht hervor, dass er seine Kontroll- und Beratungsfunktion voll wahrgenommen hat. TOP 5 Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2017 Ablehnung Begründung: Der Abschlussprüfer hat in 2016 zusätzlich Steuerberatung sowie sonstige Leistungen für Hawesko erbracht, die mehr Honoraraufwand verursachten als die Abschlussprüfung. TOP 6 Beschlussfassung über die Wahl eines neuen Aufsichtsratsmitglieds Zustimmung Begründung: Der vorgeschlagene Wilhelm Weil ist geeignet für den Aufsichtsrat der Hawesko. TOP 7 Beschlussfassung über die präventive Absicherung der Aufsichtsratsmitglieder gegen Haftungsrisiken und Änderung der Vergütung des Aufsichtsrats durch entsprechende Satzungsänderungen Ablehnung Begründung: Dem Beschluss zur präventiven Absicherung der Aufsichtsratsmitglieder könnte zugestimmt werden. Allerdings soll gleichzeitig die Vergütung des Aufsichtsrats geändert werden. Die Neufassung der AR-Vergütung enthält neben einem Basis-Fixum von 4.200 € pro Jahr auch einen variablen Anteil in Abhängigkeit vom Bilanzgewinn. Eine variable Vergütung des Aufsichtsrats lehnt die SdK grundsätzlich ab, da dies tendenziell zu einem Interessensgleichklang des Aufsichtsrats mit dem zu kontrollierenden Vorstand führt. TOP 8 Beschlussfassung über die Billigung des Systems zur Vergütung der Vorstandsmitglieder Zustimmung Begründung: Die wesentlichen Anforderungen der SdK werden von dem Vergütungs-System erfüllt. In der HV wird danach gefragt, welche EBIT- und Roce-Werte überschritten sein müssen, sodass die mehrjährige variable Vergütungskomponente gezahlt wird. TOP 9 Beschlussfassung über die Aufhebung des bestehenden genehmigten Kapitals, die Schaffung eines neuen genehmigten Kapitals mit der Möglichkeit des Ausschlusses des Bezugsrechts der Aktionäre und entsprechende Satzungsänderung Ablehnung Begründung: Mit diesem Beschluss wird die Gesellschaft ermächtigt, das Grundkapital ohne einen weiteren HV-Beschluss um bis zu 50% zu erhöhen. Das geht zu weit. Es übersteigt den Höchstsatz der SdK von 25% für solche Vorratskapitalbeschlüsse. TOP 10 Beschlussfassung über eine Änderung von § 9 der Satzung Zustimmung Begründung: Es spricht nichts gegen eine einvernehmliche Regelung im Falle eines vorzeitigen Ausscheidens aus dem Aufsichtsrat. TOP 11 Beschlussfassung über die Zustimmung zu einem Gewinnabführungsvertrag mit der Wein Wolf Holding GmbH Zustimmung Begründung: Der Gewinnabführungsvertrag vereinfacht die Beziehung zur 100% Gesellschaft. Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
|