Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentlichen Hauptversammlung am 10.05.2017



Firmendetails anzeigen





 Dieses Dokument ausdrucken



TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des Konzernabschlusses, des gemeinsamen Lageberichts für die TAKKT AG und den Konzern mit dem erläuternden Bericht des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289 Absatz 4, 315 Absatz 4 Handelsgesetzbuch (HGB) sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2016.

 

Keine Abstimmung erforderlich.

 

 

TOP 2
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns des Geschäftsjahres 2016.

 

Zustimmung

 

Begründung: Taktt erhöht die Ausschüttung um 10 % auf 0,55 €. Bei einer Eigenkapitalquote von 55 % wäre eine höhere Ausschüttung problemlos darstellbar gewesen. In Anbetracht globaler Unsicherheiten, möglichen Akquisitionen und den recht hohen Investments in die Digitalisierung ist die Ausschüttung akzeptabel. Zumal bei Eigenkapitalquoten von über 60% eine Sonderausschüttung möglich ist.

 

 

TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2016.

 

Zustimmung

 

Begründung: Trotz vieler globaler Verwerfungen hat Takkt seine Prognosen erreicht oder übertroffen. Das Unternehmen ist strategisch gut positioniert, sehr solide finanziert und reagiert frühzeitig auf Marktveränderungen. Hier sind insbesonders die Aktivitäten zur Nachhaltigkeit und zur Digitalisierung zu nennen.

 

 

TOP 4
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2016.

 

Zustimmung

 

Begründung: Taktt ist sowohl regional als auch in Hinblick auf Kunden und Produkte breit diversifiziert. Zusammen mit einer soliden Finanzsituation und hohen Margen sind die Risiken überschaubar. Der Aufsichtsrat scheint seinen Kontroll- und Beratungspflichten sehr gut nachgekommen zu sein.

 

 

TOP 5
Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2017.

 

Ablehnung

 

Begründung: Die gesamte Höhe des Prüfungshonorars mit € 0,6 Mio. ist angemessen und entspricht vergleichbaren Unternehmen. Die sonstigen Kosten sind hauptsächlich prüfungsnahe Leistungen und damit akzeptabel. Allerdings prüft Ebner Stolz seit mehr als 10 Jahren, womit für die SdK die Unabhängigkeit der Prüfung nicht gesichert ist.

 

 

TOP 6
Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern.

 

Zustimmung

 

Begründung: Turnusmäßig steht der gesamte Aufsichtsrat zur Neuwahl an.

 

Bis auf Herrn Wendler sind alle zur Wahl stehenden Aufsichtsräte bereits im alten Aufsichtsrat vertreten gewesen. Die bisherige Arbeit ist nicht zu beanstanden. Die beim Großaktionär beschäftigen Aufsichtsräte scheinen die Interessen der Minderheitsaktionäre angemessen berücksichtigt zu haben.

 

Die fachliche Qualifikation scheint auch bei Herrn Wendler geben zu sein. Gleichzeitig bringen die vorgeschlagenen Aufsichtsräte unterschiedliche Qualifikationen und Kenntnisse ein.

 

Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.



 Dieses Dokument ausdrucken


Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.