Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentlichen Hauptversammlung am 22.05.2017



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TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des Lageberichts der EUWAX Aktiengesellschaft für das Geschäftsjahr 2016 mit dem Bericht des Aufsichtsrats sowie dem erläuternden Bericht zu den Angaben nach § 289 Absatz 4 HGB

 

Keine Abstimmung erforderlich.

 

 

TOP 2
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2016

 

Zustimmung

 

Begründung: Die Gesellschaft konnte die Ertrags- und Ergebnisziele für das Geschäftsjahr 2016 nicht erreichen. Der Jahresüberschuss hat sich um ca. 2,3 Mio. € verringert.

 

Im schwierigen Umfeld hat sich die Gesellschaft allerdings gut behauptet. Damit ist der Vorstand zu entlasten. 

 

 

TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2016

 

Zustimmung

 

Begründung: Der Aufsichtsrat ist seinen gesetzlichen Beratungs-und Überwachungspflichten nachgekommen.

 

In 6 Aufsichtsratssitzungen hat der Aufsichtsrat seine gesetzlichen Verpflichtungen erfüllt.

 

 

TOP 4
Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2017 sowie des Abschlussprüfers für eine etwaige prüferische Durchsicht gemäß § 37w Absatz 5 WpHG für das Geschäftsjahr 2017

 

Zustimmung

 

Begründung: Das Honorar für andere Bestätigungsleistungen der Abschlussprüfungsgesellschaft im Vergleich zum Honorar für Abschlussprüfungsleistung beträgt im Verhältnis ca.  31 %.

 

Die SdK sieht als Verhältnis eine Grenze von 25 % an.

 

Zur Wahrung der Unabhängigkeit der Abschlussprüfungsgesellschaft soll diese Grenze nicht überschritten werden.

 

Generell fordert die SdK, dass die Abschlussprüfungsgesellschaft keine sonstigen Beratungsleistungen erbringt.

 

Allerdings geht es hier um sonstige Bestätigungsleistungen, die für eine Gesellschaft wie die Euwax AG von Gesetzes wegen nach dem Handelsgesetzbuch vorgeschrieben sind.

 

 

TOP 5
Wahlen zum Aufsichtsrat

 

Zustimmung und Ablehnung

 

Begründung: Sämtliche vorgeschlagenen Kandidaten für die Mitgliedschaft im Aufsichtsrat der Gesellschaft bringen die Fachkenntnis und persönliche Eignung mit.

 

Bei dem Kandidaten Thomas Kölbl, Mitglied des Vorstandes der Südzucker AG, ist aufgrund der verschiedenen – auch konzerninternen Mandate – davon auszugehen, dass er in zeitlicher Hinsicht das Aufsichtsratsmandant bei der Gesellschaft nicht so wahrnehmen kann, wie es notwendig ist.

 

Deshalb erfolgt bei diesem Kandidaten Ablehnung. 

 

Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.



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