Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentlichen Hauptversammlung am 19.05.2017



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TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2016 mit dem Lagebericht des Vorstandes und dem Bericht des Aufsichtsrates zum 31. Dezember 2016

 

Keine Abstimmung erforderlich.

 

 

TOP 2
Beschlussfassung über die Ergebnisverwendung

 

Zustimmung

 

Begründung: Die Höhe der auszuschüttenden Dividende liegt – wie im vergangenen Jahr- oberhalb der Mindestvorstellungen der SdK, ohne die Substanz der Gesellschaft zu gefährden.

 

 

TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2016

 

Zustimmung

 

Begründung: Versagungsgründe liegen nicht vor. Die Gesellschaft hat auch im abgelaufenen Geschäftsjahr im Verlagsgeschäft einen kontinuierlichen Ertrag erzielt als auch unter geringerem Einsatz an Mitteln im Wertpapiersektor.

 

 

TOP 4
Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2016

 

Zustimmung

 

Begründung: Die Kontrollpflichten, über die im Geschäftsbericht dargestellt wurden, sind erfüllt worden. 

 

 

TOP 5
Beschlussfassung über die Festsetzung der Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2017

 

Zustimmung

 

Begründung: Diese Position ist seit Jahren gleich hoch geblieben. Diese Kosten sind der Höhe nach angemessen.

 

 

TOP 6
Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2017

 

Zustimmung

 

Begründung: Positiv aus Sicht der SdK ist die Tatsache, dass bei dem Abschlussprüfer Wisbert Treuhand GmbH im abgelaufenen Geschäftsjahr 2016 keinerlei Beratungsleistungen in Auftrag gegeben worden sind. Allerdings ist der Abschlussprüfer bereits seit langer Zeit tätig.

 

Auf der Hauptversammlung wird konkret nachgefragt, wie lange der AP bereits tätig ist. Sollte dies einen längeren Zeitraum als zehn Jahre umfassen, so behält sich die SdK vor, die Wahl der Wisbert Treuhand GmbH zum Abschussprüfer für 2017 abzulehnen.

 

Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.



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