Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentlichen Hauptversammlung am 27.06.2017



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TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des Lageberichts des Vorstands mit dem Bericht des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2016

 

Keine Abstimmung erforderlich.

 

 

TOP 2
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns des Geschäftsjahres 2016

 

Zustimmung

 

Begründung: Die Allgemeine Gold- und Silberscheideanstalt AG aus Pforzheim verfolgt weiterhin eine sehr erfreuliche Dividendenpolitik. Der Jahresüberschuss i.H.v. 20,4 Mio. € wird fast völlig ausgeschüttet. Die Gesellschaft zeichnet sich mit der Eigenkapitalquote von knapp 77% aus. An der Hauptversammlung ist daher dem Vorschlag einer Dividende i.H.v. 2,00 € und einer Sonderdividende i.H.v. 2,20 € zuzustimmen.

 

 

TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2016

 

Zustimmung

 

Begründung: Trotz aller politischen und finanzwirtschaftlichen Einflüsse des vergangenen Geschäftsjahres ist die Gesellschaft weiterhin mit einer Gesamtkapitalrentabilität i.H.v. 13% wirtschaftlich erfolgreich. Weiterhin ist die Beteiligungsgesellschaft Schöne Edelmetaal B.V. aus Amsterdam das Sorgenkind der Gesellschaft. Es musste eine außerplanmäßige Abschreibung i.H.v. knapp 3 Mio. € vorgenommen werden. Durch weitere Umstrukturierungen wird in 2017 ein ausgeglichenes Ergebnis angestrebt.

 

Herr Becker wird am 30.09 mit Erreichen der Altersgrenze für den Vorruhestand aus dem Vorstand ausscheiden. Der Aufsichtsratsvorsitzende hat vorgeschlagen, Herrn Franz-Josef Kron zum Mitglied und Vorsitzenden des Vorstands und die Herren Dr. Bernhard Olt und Andreas Tiefenbacher zu weiteren Mitgliedern des Vorstands zu bestellen.

 

 

TOP 4
Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2016

 

Zustimmung

 

Begründung: Im abgelaufenen Geschäftsjahr fanden vier Sitzungen des Aufsichtsrates statt. Jedes Mitglied des Aufsichtsrates nahm an mindestens drei Sitzungen teil. Laut Geschäftsbericht wurden demnach vor allem die laufenden Investitionstätigkeiten, die Organisationsentwicklung, die Entwicklung der Finanzen und der Edelmetallwirtschaft einschließlich des internen Kontrollsystems beraten. Zusätzlich hat der Aufsichtsrat eine Zielgröße für Frauen in Führungspositionen beschlossen. Der Aufsichtsrat scheint seinen Kontrollpflichten nachgekommen zu sein.

 

 

TOP 5
Wahlen zum Aufsichtsrat

 

Zustimmung:

 

Begründung: Insgesamt werden vier Aufsichtsratspositionen neu besetzt. Herr Csoma, Herr Dr. Kulemeier und Herr Neumann stellen sich zur Wiederwahl auf. Frau Nolens bewirbt sich zum ersten Mal für das Aufsichtsrat-Mandat bei der AGOSI AG. Alle genannten Personen sind Führungsmitglieder der Umicore Group. Es ist anzunehmen, dass alle Bewerber in der Lage sind, ein Aufsichtsratsmandat bei der AGOSI zu übernehmen. Der SdK Sprecher behält sich vor, nach der Vorstellung vom vorläufigen Abstimmungsverhalten abzuweichen.

 

Wünschenswert wäre jedoch ein unabhängiger Kandidat im Aufsichtsrat, der die 9% verbliebenen Minderheitsaktionäre vertritt.

 

 

TOP 6
Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2017

 

Ablehnung

 

Begründung: Auf die Offenlegung des Honorars des Abschlussprüfers wird im Geschäftsbericht verzichtet, da es im IFRS-Konzernabschluss der N.V. Umicore S.A. veröffentlicht wird. Der Abschlussprüfer war die PricewaterhouseCoopers AG welche einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk auf den Konzernabschluss des obersten Konzernunternehmens versehen hat. Nach Ansicht der SdK ist es sinnvoll, wenn alle Tochtergesellschaften eines Unternehmens durch den gleichen Abschlussprüfer geprüft werden. Im Geschäftsbericht ist bei den sonstigen betrieblichen Aufwendungen zu entnehmen, dass Rechts, Beratungs- und Prüfungskosten i.H.v. 385.000€ angefallen sind. Falls die Verwaltung weitere Angaben bezüglich der konkreten Beratungsleistungen und Prüfungsleistungen des Abschlussprüfers an der Hauptversammlung preisgibt, wird die SdK die Wahl des Abschlussprüfers zustimmen.

 

Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.



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