Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentlichen Hauptversammlung am 30.05.2017



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TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Müller – Die lila Logistik AG und des gebilligten Konzernabschlusses, jeweils zum 31. Dezember 2016, mit den Lageberichten des Vorstands für die Gesellschaft und den Konzern einschließlich des erläuternden Berichts zu den Angaben nach § 289 Absatz 4, § 315 Absatz 4 HGB sowie dem Bericht des Aufsichtsrats über das Geschäftsjahr 2016

 

 

Keine Abstimmung erforderlich.

 

 

TOP 2
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

 

Zustimmung

 

Begründung: Der Konzernjahresabschluss nach IFRS weist einen Konzernjahresüberschuss von 2.924.700€ (Ergebnis je Aktie 0,38€) aus. Im Einzelabschluss nach HGB wurde ein Jahresüberschuss von 3.511.214,71 (Ergebnis je Aktie 0,44) erwirtschaftet. Vorgeschlagen wird eine Dividende in Höhe von 0,30€ je Aktie. Bei 7.955.750 Aktien ergibt sich ein Ausschüttungsbetrag von 2.386.725€. Dies entspricht einer Ausschüttungsquote von 68%. Dem Beschluss ist daher zuzustimmen.

 

 

TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2016

 

Zustimmung

 

Begründung: Der Vorstand befolgt nach wie vor einen kontinuierlichen Wachstumskurs. Dieses Ziel wurde mit einem Umsatzwachstum von 4,9% auf einem Gesamtumsatz von 139 Mio. € im Jahr 2016 wieder erreicht. Das hinzugekommene Segment Immobilien („Lila Real Estate“) deckt ein neues Geschäftsmodel der Dienstleistungserstellung ab und verspricht in Zukunft eine positive Entwicklung. Der Bereich „Lila Consult“ ist durch einen Verlust aufgefallen. Hier wurde ein negatives Ergebnis eingefahren. Hier müssen neue Wege gefunden werden, um ein solches Ergebnis in der Zukunft zu vermeiden.

 

 

TOP 4
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2016

 

Zustimmung

 

Begründung: Im abgelaufenen Geschäftsjahr wurden 4 Sitzungen abgehalten. Die Präsenzquote lag hierbei bei 100%. Zusätzlich wurden zwei Ausschüsse eingerichtet. Einen Prüfungsausschuss und einen Personalausschuss, auch hierbei lag die Präsenzquote bei 100%. Die Aufsichtsräte befinden sich im konstruktiven Austausch mit den Vorständen und überwachen alle wesentlichen Entscheidungen im Unternehmen.

 

 

TOP 5
Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2017

 

Ablehnung

 

Begründung: Das Honorar des Abschlussprüfers stieg von 214.000 € (2015) auf 282.000 im Jahr 2016. Dies ist für eine Gesellschaft mit ca. 139 Mio. € Umsatz recht hoch. Die Höhe ist jedoch der Tatsache geschuldet, dass die Baker Tilly Roelfs AG auch Steuer- und andere Beratungsleistungen in  Höhe von 112.000 € erbracht hat. Der neben der Abschlussprüfung abgerechnete Honoraranteil liegt mit ca. 65 % des Gesamthonorars deutlich über der als von der SdK als gerade noch unbedenklich angesehene Schwelle von 25 %. Zur Stärkung der Unabhängigkeit der Prüfungsleistung wird auf der HV angeregt, zukünftig Beratung und Steuerberatung von der Abschlussprüfung zu trennen.

 

 

TOP 6
Beschlussfassung über die Änderung von § 20 Absatz 1 der Satzung (Vorsitz in der Hauptversammlung)

 

Ablehnung

 

Begründung: Die Beschlussfassung über den Vorsitz der Hautversammlung ist abzulehnen, da es aus Sicht der SdK die Aufgabe des Aufsichtsrates ist, die Hauptversammlung abzuhalten und den Aufsichtsratsbericht vorzutragen und bei aufkommenden Fragen Rede und Antwort zu stehen.

 

 

Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.



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