Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentlichen Hauptversammlung am 17.05.2017



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TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2016 mit dem Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr 2016 mit den erläuternden Berichten zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 des Handelsgesetzbuches, des Gewinnverwendungsvorschlags des Vorstands sowie des Berichts des Aufsichtsrats

 

Keine Abstimmung erforderlich.

 

 

TOP 2
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

 

Zustimmung

 

Begründung: Eine Ausschüttungsquote von 56,6% liegt im von der SdK geforderten Ausschüttungskorridor (40%-60%).

Auch die Sonderdividende in Höhe von 5€ ist aufgrund der hohen Kapitalisierung der Gesellschaft (EK-Quote: 75%) zu befürworten.

 

 

TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2016

 

Zustimmung

 

Begründung: Alle Wesentlichen Kennzahlen erreichten im abgelaufenen Geschäftsjahr neue Höchstwerte. Die in der Branche relevanten Netto-Wett-und Gamingerträge wurden um 12% gesteigert und auch die Zahl der aktiven User wurde deutlich gesteigert.

 

 

TOP 4
Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2016

 

Zustimmung

 

Begründung: Der Aufsichtsrat ist seiner Beratungs- und Kontrollfunktion nach Ermessen der SdK vollumfänglich nachgekommen.

 

 

TOP 5
Beschlussfassung über die Bestellung des Abschluss- und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2017 sowie des Prüfers für eine prüferische Durchsicht des Halbjahresfinanzberichts 2017 und von Zwischenfinanzberichten

 

Ablehnung

 

Begründung: Zu einem prüft PKF Fasselt Schlage Partnerschaft mbB, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft die Gesellschaft seit dem Geschäftsjahr 2006. Die SdK fordert um eine weitreichende Objektivität des Wirtschaftsprüfers zu garantieren, dass mindestens alle 10 Jahre der Abschlussprüfer gewechselt wird.

 

Zum anderen erbringt der Abschlussprüfer in einem kritischen Ausmaß prüfungsfremde Dienstleistungen.

 

 

TOP 6
Wahlen zum Aufsichtsrat

 

Zustimmung

 

Begründung: Gegen die Wiederwahl von Frau Andres und Herrn Arendts bestehen seitens der SdK keine Einwände. Die beiden Kandidaten haben in der Vergangenheit mit ihrer Arbeit im Aufsichtsrat wesentlich dazu beigetragen, dass die Gesellschaft sehr gut aufgestellt ist.

 

 

TOP 7
Beschlussfassung über die Festsetzung der Vergütung des Aufsichtsrats gemäß § 14 der Satzung

 

Zustimmung

 

Begründung: Die Bezüge des Aufsichtsrats sollen von 10T€ auf 20T€ verdoppelt werden. (Vorsitzende(r) bezieht das Doppelte.)

 

Aus Sicht der SdK wäre es allerdings wünschenswert, wenn die Aufsichtsratsmitglieder neben der fixen Vergütung ein Sitzungsgeld erhalten würden, um monetäre Anreize zu setzen sich aktiv in den Aufsichtsrat einzubringen.

 

Dennoch wird die SdK die Anhebung der Aufsichtsratsvergütung mittragen, da zum einen erfreulicherweise keine variablen Vergütungskomponenten enthalten sind und zum anderen weil die Höhe der Vergütung in Relation zur Größe des Unternehmens durchaus angemessen erscheint.  

 

Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.



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