Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentlichen Hauptversammlung am 07.04.2017



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TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des Lageberichts für die KPS AG einschließlich des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach § 289 Abs. 4 HGB zum 30. September 2016 sowie des gebilligten Konzernabschlusses sowie des Konzernlageberichts für die KPS AG und den Konzern zum 30. September 2016 einschließlich des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach § 315 Abs. 4 HGB zum 30. September 2016 sowie Vorlage des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2015/16

 

Keine Abstimmung erforderlich.

 

 

TOP 2
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns der KPS AG

 

Zustimmung

 

Begründung:  Begründung: Die Ausschüttung einer Dividende in Höhe von 0,33 Euro je Aktie entspricht einer Ausschüttungsquote bezogen auf den Konzernjahresüberschuss in Höhe von 60%. Die SdK fordert in der Regel eine Ausschüttungsquote in Höhe von mindestens 40%. Somit kann dem Beschlussvorschlag zugestimmt werden.

 

 

TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2015/16

 

Zustimmung

 

Begründung: Das Unternehmen hat sich in den letzten Jahren gut entwickelt und die Gesellschaft ist für die Zukunft entsprechend aufgestellt. Ebenfalls werden die Aktionäre fair am Unternehmenserfolg beteiligt. Es gibt daher keinen ersichtlichen Grund, den Vorstand nicht zu entlasten. 

 

 

TOP 4
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2015/16

 

Zustimmung

 

Begründung: Der Aufsichtsrat hat in insgesamt vier Sitzungen die Arbeit des Vorstands überwacht und stand diesem auch beratend zur Seite. Die Entwicklung der Gesellschaft in den letzten Jahren spricht für die gute Arbeit des Aufsichtsrates. Es gibt keinen Grund, die Entlastung zu verweigern.  

 

 

TOP 5
Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers sowie des Prüfers für eine etwaige prüferische Durchsicht von Zwischenberichten für das Geschäftsjahr 2016/2017

 

Zustimmung

 

Begründung: Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Baker Tilly Roelfs ist einer der größten partnerschaftlich geführten Beratungsgesellschaften Deutschlands und fachlich geeignet, um als (Konzern-)Abschlussprüfer der Gesellschaft tätig zu werden. 

 

 

TOP 6
Beschlussfassung über die Änderung von § 17 der Satzung

 

Zustimmung.

 

Die gesetzlichen Regelungen sollten immer die Mindestanforderungen darstellen. Daher erscheint eine Anpassung der Satzung bzgl. der Mehrheitserfordernisse als richtig. Dieser kann daher zugestimmt werden.

 

 

TOP 7
Beschlussfassung über die Aufhebung des bisherigen genehmigten Kapitals 2014/I und über die Schaffung eines neuen genehmigten Kapitals 2017 mit der Möglichkeit des Bezugsrechtsauschlusses sowie die Änderung der Satzung

 

Ablehnung
 

Begründung: Die SdK lehnt Vorratsbeschlüsse, die einen Bezugsrechtsausschluss über
10 % vorsehen, ab. Ferner genehmigt die SdK grundsätzlich nur genehmigte Kapitalia von maximal 25 % des bestehenden Grundkapitals. Der hier vorgeschlagene Vorratsbeschluss würde eine Kapitalerhöhung von bis zu 50 % des bestehenden Grundkapitals ermöglichen und zusätzlich könnte im Wege der Sacheinlage das Bezugsrecht von mehr als 10 % des vorhandenen Grundkapitals ausgeschlossen werden. Sofern die Gesellschaft Akquisitionen tätigen möchte, die eine umfangreiche Kapitalerhöhung voraussetzt, sollte die Akquisition der Zustimmung der Hauptversammlung unterworfen werden.

 

 

TOP 8
Beschlussfassung über die Ermächtigung zur Ausgabe von Aktienoptionen an Mitglieder des Vorstands der Gesellschaft, Mitglieder der Geschäftsführung von verbundenen Unternehmen und ausgewählte Arbeitnehmer unterhalb der Vorstandsebene der Gesellschaft und unterhalb der Geschäftsführung von verbundenen Unternehmen, über die Schaffung eines bedingten Kapitals 2017 in Höhe von bis zu EUR 2.000.000 zur Bedienung der Aktienoptionen und entsprechende Satzungsänderung

 

Ablehnung.

 

Begründung: Die SdK lehnt den Einsatz von Aktienoptionen zur variablen Vergütung von Vorständen und Führungskräften ab, da diese keinen eigenen finanziellen Einsatz fordern, und somit zwar Chancen, aber keine Risiken für die Mitarbeiter bieten. Die SdK fordert daher, wenn die variable Vergütungskomponente eine teilweise Auszahlung in Aktien beinhalten sollte, den Mitarbeitern (rabattierte) Aktien mit einer Veräußerungssperre zur variablen Vergütung zukommen zu lassen.

 

 

TOP 9
Beschlussfassung über die Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien mit möglichem Ausschluss des Bezugs- und eines etwaigen Andienungsrechts sowie der Möglichkeit der Einziehung eigener Aktien und der Herabsetzung des Grundkapitals

 

Zustimmung.

 

Begründung: Der Rückkauf eigener Aktien erscheint zustimmungsfähig. Die Gesellschaft verfügt über eine solide bilanzielle Situation und schüttet regelmäßig Dividenden aus.

 

Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.  



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Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.