TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des gebilligten Konzernabschlusses, des Lageberichts und des Konzernlageberichts der curasan AG zum 31. Dezember 2016 sowie des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach den §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 HGB und des Berichts des Aufsichtsrats. Keine Abstimmung erforderlich. TOP 2 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands Zustimmung Begründung: Der Konzernjahresüberschuss hat sich gegenüber dem Vorjahr deutlich verschlechtert, was allerdings dem Wegfall einer einmaligen Vergleichszahlung geschuldet ist. Da Herr Schlenk erst seit Oktober 2014 als Alleinvorstand amtiert und somit im Geschäftsjahr 2015 und 2016 vorrangig mit Maßnahmen zur Kostensenkung sowie einem verbesserten Marketing und Vertrieb der Produkte des Unternehmens beschäftigt war, kann hier dennoch die Entlastung erteilt werden. TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats Ablehnung Begründung: Der Aufsichtsrat kam aus Sicht der SdK weder seiner beratenden noch kontrollierenden Funktion vollumfänglich nach. Der verfehlten Geschäftspolitik wurde jahrelang zugeschaut und korrigierende Maßnahmen wurden viel zu spät ergriffen. TOP 4 Neuwahl des Aufsichtsrats Zustimmung Dr. Kahn und Prof. Dr. Honold Ablehnung Dr. Wilke Begründung: Gegen die vorgeschlagenen Kandidaten Dr. Kahn und Prof. Dr. Honold liegen als erstmalige Wahlvorschläge für den Aufsichtsrat keine Einwendungen vor. Insbesondere weisen sie die notwendige fachliche Eignung auf, darüber hinaus sind keine Anzeichen für ein „Overboarding“ zu erkennen. Herr Dr. Wilke ist seit dem Börsengang im Jahr 2000 Vorsitzender des Aufsichtsrats und somit maßgeblich in der Mitverantwortung für die langjährige negative operative Entwicklung unter dem Altvorstand und Firmengründer, Herrn Dr. Rössler. Eine Wiederwahl kommt somit für die SdK nicht in Betracht. TOP 5 Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2017 Zustimmung Begründung: Auch wenn die SdK grundsätzlich die strikte Trennung von Abschlussprüfung und Beratungsdienstleistungen einfordert, liegen die Steuerberatungsleistungen mit einem Volumen von ca. 15% des AP-Honorars gerade noch im akzeptablen Rahmen. TOP 6 Beschlussfassung über die Aufhebung des bestehenden Genehmigten Kapitals 2016 und die Schaffung eines neuen genehmigten Kapitals (Genehmigtes Kapital 2017), Ermächtigung zum Ausschluss des Bezugsrechts und entsprechende Satzungsänderung Ablehnung Begründung: Der Beschlussvorschlag sieht die Schaffung eines Genehmigten Kapitals im Umfang von 50% des aktuellen Grundkapitals vor. Die SdK akzeptiert prinzipiell Genehmigte Kapitalia gegen Bareinlage nur bis zu einer Höhe von 25%, gegen Sacheinlage sogar nur bis zu 10%. Größerer Kapitalbedarf sollte über die Tagesordnung einer Hauptversammlung mit entsprechender Berichterstattung abgewickelt werden. Darüber hinaus wurde das auf der letztjährigen Hauptversammlung beschlossene genehmigte Kapital bisher nur anteilig ausgeschöpft. Allein die fehlende Möglichkeit, eine weitere Kapitalerhöhung unter Rückgriff auf den Bezugsrechtsausschluss durchführen zu können, rechtfertigt keine neuerliche Beschlussvorlage. Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
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