TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2016, des zusammengefassten Lageberichts des Vorstands für die Elmos Semiconductor Aktiengesellschaft und für den Konzern sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2016 Keine Abstimmung erforderlich. TOP 2 Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns Zustimmung Begründung: Es wird vorgeschlagen, die Dividende von Euro 0,33 auf Euro 0,35 je Aktie anzuheben. Die Ausschüttungsquote steigt wegen des um 2 Cent auf 0,80 Euro gefallenen Konzerngewinns je Aktie damit auf 44 %. Die Ausschüttungsquote liegt damit innerhalb der von der SdK für reife Unternehmen geforderten Spanne von 40-60 %. TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2016 Zustimmung Begründung: Nach dem schwachen ersten Quartal konnten die Ziele für das Geschäftsjahr doch noch erreicht werden. Leider fiel der bereinigte freie Cash-flow mit 9,1 Mio deutlich schwächer als im Vorjahr (29,7 Mio) aus. Die Entwicklung über die Quartale, insbesondere das starke 4. Quartal, lassen jedoch auf ein starkes Wachstum der Geschäftsentwicklung hoffen. TOP 4 Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2016 Zustimmung Begründung: Dem kurzen Aufsichtsratsbericht kann hinreichend entnommen werden, dass der Aufsichtsrat den Vorstand ordnungsgemäß beaufsichtigt und beraten hat. TOP 5 Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2017 und des Prüfers für die prüferische Durchsicht des Zwischenberichts für das erste Halbjahr des Geschäftsjahres 2017 Ablehnung Begründung: Warth&Klein prüft den Konzern seit vier Jahren und ist grundsätzlich hinreichend geeignet und qualifiziert die Abschlussprüfung vorzunehmen. Jedoch wird die von der SdK geforderte Trennung von Abschlussprüfung und Beratung nicht eingehalten. So entfallen von der um knapp. 4 % gesunkenen Gesamtvergütung von 318.000,- Euro 75.000,- (2015: 116.000,-) auf Steuerberatungsleistungen sowie weitere 25.000,- (2015: 8.000,-) auf sonstige Leistungen. Damit machen diese Vergütungsbestandteile mehr als die von der SdK als gerade noch unbedenklich angesehenen 25 % der Gesamtvergütung aus, weshalb die Unabhängigkeit der Prüfung nicht uneingeschränkt gewährleistet scheint. Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
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