Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentlichen Hauptversammlung am 31.05.2017



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TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2016, des zusammengefassten Lageberichts für die GFT Technologies SE und den Konzern, des Berichts des Verwaltungsrats über das am 31. Dezember 2016 abgelaufene Geschäftsjahr sowie des erläuternden Berichts des Verwaltungsrats zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 HGB für das am 31. Dezember 2016 abgelaufene Geschäftsjahr

 

Keine Abstimmung erforderlich.

 

 

TOP 2
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2016

 

Ablehnung

 

Begründung: Vom Jahr 2009 bis zum Jahr 2013 wurde um die 50% des Konzernjahresüberschusses, ab dem Jahr 2013 nur noch 30%, ausgeschüttet. Auch der aktuelle Vorschlag der Verwaltung sieht eine Ausschüttungsquote in Höhe von 30% vor. Die SdK empfiehlt eine Ausschüttung zwischen 40% und 60% des Überschusses. Die SdK kritisiert die Veränderung der Dividendenpolitik, die lediglich nur noch einen zukünftigen Dividendensatz zwischen 20 – 40% vorsieht (vorher 40 – 50%). Der Vorschlag der Verwaltung wird somit abgelehnt und eine Dividende in Höhe von 0,35 Euro vorgeschlagen.

 

 

TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung der geschäftsführenden Direktoren der GFT Technologies SE für das Geschäftsjahr 2016

 

Zustimmung

 

Begründung: Den geschäftsführenden Direktoren wird für ihre operative Tätigkeit Entlastung erteilt. Hingewiesen wird auf eine fehlerhafte Berichtserstattung im Geschäftsbericht bezüglich der personellen Veränderungen. 

 

 

TOP 4
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Verwaltungsrats der GFT Technologies SE für das Geschäftsjahr 2016

 

Ablehnung

 

Begründung: Der Vorschlag wird aufgrund folgender Mängel abgelehnt:

 

  • Die im Januar schon durchgeführte Wahl von Herr Dietz zum Vorsitzenden des Verwaltungsrats verstößt gegen §8 Abs. 1, Satz 2 der Satzung und gegen Ziffer 5.4.4 des DCGK. Das Gesetz schreibt eine cooling-off-Periode von mindestens 2 Jahren vor

  • Fehlender Bericht über die Ergebnisse der Effizienzprüfung und keine Auskunftserteilung möglich über die im DCGK geforderten eigenverantwortlich geführten Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen der Verwaltungsratsmitglieder

  • Kein angemessenes Vergütungssystem (u.a. Change-of-Control-Klausel, Beteiligung an der Altersvorsorge, einjährige variable Vergütungskomponente)

 

 

TOP 5
Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2017 sowie des Prüfers für die prüferische Durchsicht des Halbjahresfinanzberichts 2017

 

Ablehnung

 

Begründung: Aus fachlichen Aspekten spricht nichts gegen die erneute Wahl von KPMG zum Abschlussprüfer der GFT Technologies AG. Allerdings fordert die SdK die strikte Trennung von Abschlussprüfung und Beratung. Dies erfolgte im vergangenen Jahr nicht, da bei der KPMG in hohem Maße sonstige Leistungen sowie Steuerberatungsleistungen in Anspruch genommen worden sind. Damit ist die Unabhängigkeit zwischen Prüfer und Geprüften aus Sicht der SdK nicht mehr uneingeschränkt gegeben.

 

 

TOP 6
Beschlussfassung über die Aufhebung des Bedingten Kapitals 2012 und die Erteilung einer Ermächtigung zur Ausgabe von Options- oder Wandelschuldverschreibungen sowie die Schaffung eines Bedingten Kapitals 2017 und Satzungsänderung

 

Ablehnung

 

Begründung: Es handelt sich um eine Ermächtigung für die Ausgabe von Options- oder Wandelschuldverschreibungen mit Schaffung eines neuen bedingten Kapitals in Höhe von 10.000.000 €. Die Größenordnung dieses Vorratsbeschlusses liegt deutlich über der von der SdK empfohlenen Höchstgrenze in Höhe von 25% des Grundkapitals. Des Weiteren ist kein Ausschluss einer Sacheinlage vorgesehen. Gemäß den Richtlinien der SdK ist der Beschluss deshalb abzulehnen.

 

Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmverhalten abgewichen werden.



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Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.