Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentlichen Hauptversammlung am 04.07.2017



Firmendetails anzeigen





 Dieses Dokument ausdrucken



TOP 1
Vorlage des festgestellten und mit uneingeschränktem Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers versehenen Jahresabschlusses der WCM Beteiligungs- und Grundbesitz-Aktiengesellschaft und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31.Dezember 2016 mit dem zusammengefassten Lagebericht der WCM Beteiligungs- und Grundbesitz-Aktiengesellschaft und des Konzerns für das Geschäftsjahr 2016 (einschließlich des erläuternden Bericht s des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 HGB) sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2016

 

Keine Abstimmung erforderlich.

 

 

TOP 2
Verwendung des Bilanzgewinn

 

Zustimmung

 

Begründung: Die SdK fordert eine Ausschüttung in Höhe von mindestens 40 bis 60 Prozent des (Konzern-)Jahres­überschusses. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen eine Dividende in Höhe von 0,10 Euro je stimmberechtigter Stückaktie vor. Bei 131.964.552 stimmberechtigten Stückaktien ergibt das eine Aus­schüttungs­­summe von 13.196.455,20 Euro. Das entspricht 71,1 Prozent des Konzernjahresüber­­schusses von 18.561.000 Euro.

 

 

TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2016

 

Zustimmung

 

Begründung: Der Vorstand hat den Bestand an Immobilien erweitert und den Gewinn aus der Ver­mietung um 22,2 Mio. Euro von 9,6 Mio. auf 29,8 Mio. Euro gesteigert. Dagegen erhöhten sich die betrieb­lichen Aufwendungen nur um 9,9 Mio. Euro von 8,6 auf 18,5 Mio. Euro. Nach dem „Neustart“ in 2014 kann die Gesellschaft erstmals wieder eine Dividende ausschütten.

 

 

TOP 4
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2016

 

Zustimmung

 

Begründung: Der Aufsichtsrat hat sich in fünf Sitzungen mit der Arbeit des Vorstandes beschäftigt. Die Darstellung der Sitzungen im Bericht des Aufsichtsrats lässt erwarten, dass er den Vorstand angemessen überwacht und beraten hat. 

 

 

TOP 5
Beschlussfassung über die Nachwahl eines Aufsichtsratsmitglieds Herr Thomas Hechtfischer, Bochum, Deutschland, ist mit Wirkung zum 30. November 2016 aus dem Aufsichtsrat der Gesellschaft ausgeschieden. Es soll daher die Nachwahl eines Aufsichtsratsmitglieds erfolgen.

 

Zustimmung

 

Begründung: Gegen die Wahl von Herrn Dr. Christian Schede in den Aufsichtsrat bestehen keine Bedenken.

 

 

TOP 6
Bestellung des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers, Bestellung des Prüfers für die prüferische Durchsicht des Halbjahresfinanzberichts und eine etwaige prüferischer Durchsicht weiterer unterjähriger Finanzberichte

 

Ablehnung

 

Begründung: Zur Wahrung der Unabhängigkeit des Abschlussprüfers fordert die SdK einen regel­mäßigen Wechsel des Prüfers sowie eine Trennung von Prüfung und Beratung. Für noch hinnehmbar hält sie Beratungshonorare in Höhe von höchstens fünfundzwanzig Prozent der Prüfungs­honorare. Für „Abschlussprüfungsleistungen“ hat die KPMG in 2016 ein Honorar von 328.000 Euro erhalten; für „Andere Bestätigungsleistungen“ sind ihr 287.000 Euro und für „Sonstige Leistungen“ 10.000 Euro gezahlt worden. „Andere Bestätigungs­leistungen“ rechnet die SdK nur dann der „Prüfung“ zu, wenn sie in einem unmittelbaren Zusammen­hang mit der Abschluss­prüfung stehen. Bei „Prüfungsleistungen im Rahmen von Kapitalmarkttransaktionen und Prüfungen gemäß § 293b AktG“ ist das nicht gegeben.

 

Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.



 Dieses Dokument ausdrucken


Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.