TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des gebilligten Konzernabschlusses sowie des gemeinsamen Lageberichts für den ElringKlinger-Konzern und die ElringKlinger AG für das Geschäftsjahr 2016, des Berichts des Aufsichtsrats und der erläuternden Angaben des Vorstands gemäß den §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 Handelsgesetzbuch sowie des Berichts des Aufsichtsrats, des Corporate-Governance- und des Vergütungsberichts. Keine Abstimmung erforderlich. TOP 2 Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns 2016. Zustimmung Begründung: Die SdK wird der Verwendung des Bilanzgewinns zustimmen. Zu bemerken ist aber neben einer Reduktion der Dividende um 9 % gegenüber dem Vorjahr auch das Unterschreiten der von der SdK geforderten Ausschüttungsquote von 40-60 % des Konzernjahresüberschusses. Elring Klinger liegt lt. Vorschlag der Tagesordnung bei 38,3 %. TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2016. Zustimmung Begründung: Der Vorstand hat seine Aufgaben im abgelaufenen Geschäftsjahr zielführend geleistet. Dennoch befindet sich die AG im dritten Jahr in Folge in einem schwierigen Umfeld, wie sich aus den Unternehmenskennzahlen ableiten läßt. Wenngleich die Ergebnissituation inzwischen als stabil angesehen werden kann sollten die Probleme der Schweizer Tochtergesellschaft final beendet werden, um zu altgewohnten Margen zurückkehren zu können. TOP 4 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2016. Zustimmung Begründung: Der Aufsichtsrat hat nach unserer bisherigen Kenntnis seine Aufgaben der Beratung, Kontrolle und Überwachung des Vorstands stets wahrgenommen. TOP 5 Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2017. Zustimmung Begründung: Die SdK sieht nunmehr keine Bedenken bei der Wahl des Abschlussprüfers auch nicht unter Berücksichtigung von Honorarzahlungen für nicht prüfungsrelevante Leistungen, wie es u. a. im Vorjahr vorkam. TOP 6 Beschlussfassung über die Nachwahl zum Aufsichtsrat. Zustimmung Begründung: Die SdK wird der Nachwahl zustimmen, setzt allerdings voraus, dass der Kandidat in der Hauptversammlung anwesend ist und sich den Aktionären persönlich vorstellt. TOP 7 Beschlussfassung über die Aufhebung des bestehenden und die Schaffung eines neuen genehmigten Kapitals mit Ermächtigung zum Bezugsrechtsausschluss und Satzungsänderung. Ablehnung Begründung: Die SdK wird den Vorschlag der Kapitalerhöhung ablehnen, da darin eine Erhöhung des Eigenkapitals in Höhe von 50 % vorgeschlagen wird. Die SdK vertritt die Auffassung, dass normale Kapitalerhöhungen bis zu 25% des Grundkapitals durchaus hinreichend für Unternehmenszukäufe sind. Für größere Vorhaben sollten der Hauptversammlung konkrete Anträge vorgelegt werden. Der vorgelegte Vorschlag ist ein Vorratsbeschluss, der sodann eine Gültigkeit von fünf Jahren erlangen würde. Dies stellt für die Aktionäre einen nicht zu überschauenden Zeitraum dar, der aus der Erfahrung am Kapitalmarkt auch durch andere Maßnahmen - wie z. B. einem Managementwechsel - zu negativen Überraschungen für die Aktionäre führen kann. Daran ändert auch nichts, dass der Bezugsrechtsausschluss in den Fällen der Einbringung von Sach- und Bareinlagen auf 10 % begrenzt ist und es sich um die Wiederholung eines bisherigen Vorratsbeschlusses handelt. Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
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