Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentlichen Hauptversammlung am 08.06.2017



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TOP 1

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des gebilligten Konzernabschlusses sowie des zusammengefassten Konzernlageberichts und Lageberichts und des Berichts des Aufsichtsrats, jeweils für das Geschäftsjahr 2016

Keine Abstimmung erforderlich.

 

 

TOP 2

Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2016 

 

Zustimmung

Begründung: Die Verwaltung der Brenntag AG schlägt vor, eine Dividende in Höhe von 1,05 € für das Geschäftsjahr 2016 auszuschütten. Dies entspricht einer im Vergleich zum Geschäftsjahr 2015 erhöhten Dividendenzahlung von 5% sowie einer am Konzernergebnis gemessenen Ausschüttungsquote von 45%. Damit ist der Dividendenvorschlag aus Sicht der SdK zustimmungsfähig.

 

 

TOP 3

Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2016

 

Zustimmung

Begründung: Der Vorstand hat im abgelaufenen Geschäftsjahr 2016 wiederum gute Arbeit geleistet. Trotz eines durchaus herausfordernden Jahres konnte der Umsatz um 2,9% auf 10,498 Mrd. € gesteigert werden, das EBITDA sowie das Ergebnis je Aktie auf ähnlichem Vorjahresniveau.

Positiv zu bewerten sind die weiterhin erfolgreichen Akquisitionen, wodurch Brenntag zwar langsam, aber substantiell wächst.  

 

 

TOP 4

Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2016

 

Zustimmung

Begründung: Aus Sicht der SdK hat der Aufsichtsrat seine Pflichten hinsichtlich der Beratung und Kontrolle des Vorstandes im vergangenen Jahr wahrgenommen. Dabei kam der Aufsichtsrat zu vier ordentlichen sowie zu einer außerordentlichen Sitzung zusammen.

 

 

TOP 5

Bestellung des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2017 sowie des Prüfers für die prüferische Durchsicht unterjähriger Finanzberichte

 

Ablehnung

Begründung: Generell ist PWC fachlich geeignet die Abschlussprüfung für die Brenntag AG durchführen zu können. Allerdings belaufen sich die Steuerberatungskosten sowie sonstige Leistungen auf 0,3 Mio. €. Bei reinen Abschlussprüfungskosten in Höhe von 0,8 Mio. € übersteigen die Beratungsleistungen die maximal geduldete Grenze von 25% der reinen Abschlussprüfungskosten. Damit ist aus Sicht der SdK die Unabhängigkeit des Abschlussprüfers nicht mehr uneingeschränkt gewährleistet. 

 

 

TOP 6

Wahlen zum Aufsichtsrat 

 

Zustimmung

Begründung: Die SdK unterstützt die Wahl der vorgeschlagenen Kandidaten Herrn Donkers sowie Herrn Harnacke. Durch beide Kandidaten kann die fachliche Expertise des Aufsichtsrates weiter gestärkt werden. Auch zeitlich verfügen die Kandidaten über die notwendigen Ressourcen, um das Aufsichtsratsmandat gewissenhaft ausführen zu können.

 

 

TOP 7

Sitzverlegung und Satzungsänderung 

Zustimmung

Begründung: Aus Sicht der SdK sprechen keine Gründe dagegen, den Sitz der Gesellschaft von Mühlheim an der Ruhr nach Essen zu verlagern.

 

 

TOP 8

Änderung von § 18 der Satzung  

 

Zustimmung

Begründung: Aus Sicht der SdK sprechen keine Gründe gegen die Änderung des § 18 der Satzung der Brenntag AG.

 

Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.

 



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