TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Symrise AG für das Geschäftsjahr 2016 nebst Lagebericht, des vom Aufsichtsrat gebilligten Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr 2016 nebst Konzernlagebericht und des Berichts des Aufsichtsrats sowie des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach § 289 Abs. 4, § 315 Abs. 4 HGB im Lagebericht Keine Abstimmung erforderlich. TOP 2 Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2016 Zustimmung Begründung: Die Verwaltung der Symrise AG schlägt vor eine wiederum um 5 Cent gesteigerte Dividende in Höhe von nun 0,85 € an seine Aktionäre auszuschütten. Damit liegt die Ausschüttungsquote gemessen am Konzernjahresergebnis mit 41% innerhalb der von der SdK geforderten Bandbreite von 40 – 60%. TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2016 Zustimmung Begründung: Der Vorstand hat im abgelaufenen Geschäftsjahr 2016 wiederum gute Arbeit geleistet. Der Umsatz konnte um 12% auf 2,9 Mrd. € gesteigert werden, das EBITDA um 9% auf nun 625 Mio. €, mit einer EBITDA-Marge von 21,5%. Damit wurden die mittelfristigen Finanzziele bis 2020 erfüllt. TOP 4 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2016 Zustimmung Begründung: Insgesamt hat der Aufsichtsrat seine Beratungs- und Überwachungspflichten gegenüber dem Vorstand im vergangenen Jahr wahrgenommen. Der Aufsichtsrat kam in 2016 zu sechs ordentlichen Aufsichtsratssitzungen zusammen, davon waren zwei Schwerpunktsitzungen mit den Inhalten Strategie des Unternehmens sowie Jahresplanung 2017. TOP 5 Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2017 sowie, für den Fall einer prüferischen Durchsicht, des Prüfers für den verkürzten Abschluss und den Zwischenlagebericht für das erste Halbjahr des Geschäftsjahres 2017 Zustimmung. Begründung: Die SdK begrüßt den Wechsel des Abschlussprüfers von der KPMG hin zu Ernst & Young, da in den vergangenen Jahren die strikte Trennung zwischen Abschlussprüfung und Beratung nicht konsequent verfolgt worden ist. Die SdK hofft auf eine zukünftige bessere Umsetzung der Trennung von Abschlussprüfung und Beratung. TOP 6 Beschlussfassung über die Aufhebung des Bedingten Kapitals 2013 und die Aufhebung der bestehenden Ermächtigung zur Ausgabe von Schuldverschreibungen (Ermächtigung 2013), sowie Beschlussfassung über die Ermächtigung zur Ausgabe von Options- und/oder Wandelschuldverschreibungen, zum Ausschluss des Bezugsrechts sowie zur Schaffung eines neuen Bedingten Kapitals 2017 und entsprechende Satzungsänderungen Ablehnung Begründung: Die Verwaltung möchte sich durch die Schaffung des neuen Bedingten Kapitals 2017 eine Erhöhung des Grundkapitals mit Ausschluss des Bezugsrechts um 20.000.000 auf den Inhaber lautende Stückaktien genehmigen lassen. Damit würde sich das Grundkapital um bis zu 15% erhöhen. Die SdK trägt Kapitalvorratsbeschlüsse ohne Bezugsrechte jedoch nur bis 10% des Grundkapitals mit. Unter Berücksichtigung bestehender Vorratskapitalia belaufen sich diese insgesamt auf 35 % des Grundkapitals. Dies erachtet die SdK als einen zu großen Einschnitt in die Eigentumsstruktur. Bei Kapitalerhöhungen solcher Größenordnungen verlangt die SdK darüber hinaus die Vorlage eines konkreten Verwendungszwecks bei der Hauptversammlung. Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
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