Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentlichen Hauptversammlung am 03.05.2017



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TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31.12.2016, der Lageberichte für die Allianz SE und den Konzern, der erläuternden Berichte zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4 und 315 Abs. 4 Handelsgesetzbuch (HGB) sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2016

 

Keine Beschlussfassung erforderlich.

 

 

TOP 2
Verwendung des Bilanzgewinns

 

Zustimmung.

 

Begründung: Die Ausschüttung einer Dividende in Höhe von 7,60 Euro entspricht einer Ausschüttungsquote von rund 51 % bezogen auf den Konzernjahresüberschuss. Dies ist aus Sicht der SdK für die aktuelle wirtschaftliche Situation und der zukünftigen Ertragsperspektive des Unternehmens angemessen.

 

 

TOP 3
Entlastung der Mitglieder des Vorstands

 

Zustimmung.

 

Begründung: Die Gesellschaft hat sich in den letzten Jahren sehr erfolgreich entwickelt. Die Leistung ist umso höher zu werten, da das Umfeld für Versicherungen alles andere als optimal ist. Einzelne Problembereiche wie PIMCO wurden in sehr kurzer Zeit erfolgreich neu aufgestellt. Auch der Wandel durch die Digitalisierung scheint rechtzeitig erkannt und angegangen worden zu sein. Zu hinterfragen erscheint jedoch die Einbeziehung der Mitarbeiter, da zuletzt vermehrt kritische Stimmen aus der oberen Führungsebene vernommen werden konnten. 

 

 

TOP 4
Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats

 

Zustimmung.

 

Begründung: In Insgesamt sechs Sitzungen hat der Aufsichtsrat die Arbeit des Vorstandes kontrolliert und stand diesem auch beratend zur Seite. Es sind keine Punkte erkennbar, die gegen eine Entlastung sprechen würden.

 

 

TOP 5
Zustimmung zum Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag zwischen Allianz SE und Allianz Global Health GmbH

 

Zustimmung.

 

Begründung: Der Abschluss des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages erscheint sinnvoll, da dies eine unproblematische Weisungserteilung durch die Allianz SE ermöglicht. Ferner können steuerliche Vorteile erzielt werden. Die Größe der beherrschten Gesellschaft und die daraus eventuell durch die herrschende Gesellschaft zu tragenden Anlaufverluste stellen keinerlei Probleme dar und erscheinen wirtschaftlich nachvollziehbar.  

 

 

TOP 6
Neuwahlen zum Aufsichtsrat

 

Zustimmung.

 

Begründung: Die vorgeschlagenen Kandidaten sind alle bestens qualifiziert und dürften auch zeitlich verfügbar sein. Herr Diekmann ist als ehemaliger Vorstandsvorsitzender der Gesellschaft bestens mit dem Geschäftsmodell und der Gesellschaft vertraut. Daher ist seine Wahl nach Ablauf der zweijährigen Karenzzeit zu begrüßen. Es sind keinerlei Gründe bekannt, die auf Missstände während seiner Vorstandstätigkeit hinweisen, und die somit gegen seine Wahl sprechen würden.  

 

 

Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.



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