Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentlichen Hauptversammlung am 18.05.2017



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TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des gebilligten Konzernabschlusses sowie des zusammengefassten Lageberichts des Audi Konzerns und der AUDI AG für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2016 mit dem Bericht des Aufsichtsrats sowie des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289 Absatz 4 und 315 Absatz 4 Handelsgesetzbuch

 

Keine Abstimmung erforderlich.

 

 

TOP 2
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands

 

Ablehnung

 

Begründung: Aufgrund der laufenden Ermittlungen durch die Staatsanwaltschaft II München hinsichtlich der Dieselthematik wird eine Entlastung zum derzeitigen Stand als nicht vertretbar angesehen.

 

 

TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats

 

Zustimmung

 

Begründung: Die Zustimmung bzgl. der Entlastung des Aufsichtsrats hängt in erster Linie davon ab, ob der Aufsichtsrat im Rahmen der Dieselthematik seinen Pflichten als Überwachungs- und Kontrollgremium nachgekommen ist. Dies betrifft u. a. die Prüfung des Mitverschuldens des Vorstands sowie einer möglichen Organhaftung. Ergeben sich aus der Generaldebatte an der Hauptversammlung Versäumnisse des Aufsichtsrats wird die Entlastung abgelehnt.

 

 

TOP 4
Wahl von Mitgliedern des Aufsichtsrats

 

Zustimmung

 

Begründung: Zur Wahl steht Frau Hiltrud Dorothea Werner. Die Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger sieht keine Bedenken Frau Werner die Zustimmung zu erteilen. Die Kandidatin zeichnet sich durch fachliche Kompetenz aus. Frau Werner bekleidet keine weiteren Ämter in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten.

 

 

TOP 5
Beschlussfassung über die Zustimmung zum Abschluss eines Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages mit der Autonomous Intelligent Driving GmbH

 

Zustimmung

 

Begründung: Es handelt sich bei TOP 5 um eine formelle Anpassung. Die Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger erteilt ihre Zustimmung.

 

 

TOP 6
Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2017 sowie des Prüfers für die prüferische Durchsicht des verkürzten Konzernabschlusses und Zwischenlageberichts des 1. Halbjahres 2017

 

Ablehnung

 

Begründung: Die Schutzgemeinschaft der Kapitalanlieger empfiehlt, dass der Anteil des Beratungshonorars am Prüfungshonorar maximal 25 % beträgt, da ansonsten Unabhängigkeitsprobleme bei der Abschlussprüfung auftreten könnten. Bei der Audi AG liegt der Anteil der Beratungshonorare an den Prüfungshonoraren bei rund 37 %. In dem hohen Anteil der Beratungshonorare und v. a. der langen Mandatslaufzeit (> 10 Jahre) sieht die Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger eine zunehmende Gefährdung der Unabhängigkeit des Abschlussprüfers (PricewaterhouseCoopers AG WPG) und wird deswegen TOP 6 ablehnen.

 

Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.  



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Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.