TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des gebilligten Konzernabschlusses, des Lageberichts der Gesellschaft, der mit dem Konzernlagebericht zusammengefasst ist, einschließlich des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben gem. § 289 Absatz 4 und 5 und § 315 Absatz 4 HGB sowie des Berichts des Aufsichtsrats jeweils für das Geschäftsjahr 2016 Keine Abstimmung erforderlich. TOP 2 Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2016 Zustimmung Begründung: Im Interesse der Aktionäre fordert die SdK, dass ein Anteil von 40 % bis 60 % des Konzernjahresüberschusses an die Aktionäre ausgeschüttet wird. Dagegen schlägt die Verwaltung eine Ausschüttungsquote von nur 29 % vor. Die SdK stimmt dem Vorschlag ausnahmsweise zu, weil die Dividende gegenüber dem Vorjahr um Euro 0,35 je Aktie von Euro 1,10 auf Euro 1,45 je Aktie steigt und der Vorschlag die Dividendenkontinuität wahrt. TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2016 Zustimmung Begründung: Der Vorstand hat den Jahresüberschuss und die Ausschüttungssumme erheblich gesteigert. Sowohl im Automobil- als auch im Rüstungsbereich hat er die wesentlichen Unternehmensziele erreicht. Es sind keine Gründe erkennbar, die gegen eine Entlastung des Vorstands sprechen. TOP 4 Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2016 Zustimmung Begründung: Ausweislich des Aufsichtsratsberichts hat der Aufsichtsrat seine Überwachungs- und Kontrollaufgabe erfüllt. Es sind keine Gründe erkennbar, die gegen eine Entlastung des Aufsichtsrats sprechen. TOP 5 Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2017 Ablehnung Begründung: Die SdK fordert einen regelmäßigen Wechsel des Abschlussprüfers. Zur Wahrung der Unabhängigkeit des Abschlussprüfers soll er spätestens alle zehn Jahre ausgetauscht werden. Die PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft prüft die Rheinmetall AG indes bereits seit über zehn Jahren. TOP 6 Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern der Aktionäre Zustimmung Begründung: Gegen die vorgeschlagenen Kandidaten bestehen keine Einwände. Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
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