TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses, des zusammengefassten Lageberichts für die ProSiebenSat.1 Media SE und den Konzern einschließlich der Erläuterungen zu den Angaben gemäß §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 HGB sowie des Berichts des Aufsichtsrats jeweils für das Geschäftsjahr 2016 Keine Abstimmung erforderlich. TOP 2 Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns des Geschäftsjahres 2016 Zustimmung Begründung: Die Hauptversammlung stimmt über die Zahlung einer Dividende in Höhe von EUR 1,90 je dividendenberechtigter Aktie ab. Gesamthaft ergibt sich daraus eine Ausschüttung von EUR 434.777.243,20. Dies entspricht einer Ausschüttungsquote (Ausschüttung / bereinigtes Konzernergebnis) von rund 84,8%. Damit übertrifft die ProSiebenSat.1 Media AG sogar deutlich, die von der Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger empfohlene Ausschüttungsquote von 40 bis 60 %. Folglich wird die Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger TOP 2 zustimmen. TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2016 Zustimmung Begründung: Die Messlatte für die Entlastung der Vorstände und Aufsichtsräte durch die Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger ist bestimmt durch die Gesetzes- und Satzungskonformität der Geschäftsführung durch Vorstand und Aufsichtsrat und durch eine gute wirtschaftliche Leistung sowie eine gute „Corporate Governance“. Der Vorstand der ProSiebenSat.1 Media AG hat im vergangenen Geschäftsjahr sehr gute Arbeit geleistet, was die Finanzkennzahlen zeigen. So stieg der Umsatz um 17% auf EUR 3,799 Mrd., die Eigenkapitalquote blieb mit 22 % (Vj: 18 %) nahezu auf Vorjahresniveau und das recurring EBITDA konnte von EUR 925,5 Mio. auf EUR 1.018 Mio. gesteigert werden. Der Geschäftsbericht lässt auf eine compliance-konforme Geschäftsführung durch den Vorstand schließen. Die Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger unterstützt die Entlastung der Mitglieder des Vorstands. TOP 4 Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2016 Zustimmung Begründung: Der Bericht des Aufsichtsrats lässt darauf schließen, dass die Aufsichtsratsmitglieder Ihrer Überwachungs- und Beratungsfunktion im Rahmen der ordentlichen Sitzungen und außerordentlicher Zusammenkünfte nachgekommen sind. Dies unterlegt auch die individualisierte Offenlegung der Sitzungsteilnahme im Corporate Governance-Bericht, die eine nahezu 100% Sitzungsteilnahme der Aufsichtsratsmitglieder darlegt. Die Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger unterstützt die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats. TOP 5 Beschlussfassung über die Billigung des Systems zur Vergütung der Mitglieder des Vorstands Zustimmung Begründung: TOP 5 wird zugestimmt. Aus dem Vergütungsbericht ergeben sich keine Anhaltspunkte, die gegen eine Zustimmung sprechen. TOP 6 Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2017 sowie des Prüfers für eine prüferische Durchsicht unterjähriger Finanzberichte/Finanzinformationen im Geschäftsjahr 2017 und im Geschäftsjahr 2018 im Zeitraum bis zur nächsten ordentlichen Hauptversammlung Ablehnung Begründung: Zur Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2016 steht die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft. Um das Entstehen einer zu großen Vertrautheit zwischen Prüfer, Prüfungsgesellschaft und Unternehmen zu vermeiden, sollte der Abschlussprüfer bzw. die Prüfungsgesellschaft mindestens alle 10 Jahre gewechselt werden. Zur Beurteilung der Unabhängigkeit des Abschlussprüfers wird neben der Mandatsdauer auch das Volumen der Beratungshonorare im Verhältnis zu den Prüfungskosten herangezogen. Hierbei soll der Honoraranteil der Nicht-Prüfungsleistungen 25 % der Prüfungskosten nicht überschreiten. Da die KPMG AG die ProSiebenSat.1 Media AG bereits über 10 Jahre prüft und die Beratungskosten über 46 % der Prüfungskosten ausmachen, wird die Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger TOP 5 ablehnen. TOP 7 Beschlussfassung über die Zustimmung zum Abschluss von Beherrschungs- und Gewinnabführungsverträgen zwischen der ProSiebenSat.1 Media SE und mehreren Konzerngesellschaften Zustimmung Begründung: Bei TOP 7 handelt es sich um eine formelle Änderung. Gründe die gegen einen Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag sprechen, können nicht identifiziert werden. Die Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger wird deshalb TOP 7 zustimmen. Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
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