Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentlichen Hauptversammlung am 17.05.2017



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TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der SGL Carbon SE und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2016, der Lageberichte der SGL Carbon SE sowie des Konzerns jeweils für das Geschäftsjahr 2016, des Berichts des Aufsichtsrats, des sowie des Berichts zu den Angaben gemäß §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 des Handelsgesetzbuchs.

 

Keine Abstimmung erforderlich.

 

Die vorstehend genannten Unterlagen sind der Hauptversammlung lediglich vorzulegen.

 

 

TOP 2
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2016.

 

Zustimmung.

 

Begründung: Der Vorstand hat, soweit ersichtlich, die Geschäfte angemessen geführt. Er hat ein gegenüber Vorjahr deutlich besseres Ergebnis erzielt und das Unternehmen strategisch neu aufgestellt.

 

 

TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2016.

 

Zustimmung

 

Begründung: Der AR hat gemäß dem vorgelegten Bericht seine Aufgaben wahrgenommen, die Geschäftsführung beraten und überwacht.

 

 

TOP 4
Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2017 sowie des Prüfers für etwaige prüferische Durchsichten unterjähriger Finanzinformationen.

 

Zustimmung

 

Begründung: Die SdK hat seit langem einen Wechsel der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft gefordert. Dieser Forderung kommt die Gesellschaft nun nach. Gegen die KMPG als neuen Wirtschaftsprüfer bestehen keine Einwände.

 

 

TOP 5
Beschlussfassung über die Schaffung eines Genehmigten Kapitals 2017 mit der Möglichkeit des Bezugsrechtsausschlusses und Änderungen der Satzung.

 

Zustimmung

 

Begründung: Die Gesellschaft hat Ende letzten Jahres das Kapital erhöht und nunmehr eine Eigenkapitalquote von 17,5 %. Mit den Mitteln der vorgesehenen Kapitalerhöhung i.H.v. bis zu 10 % des Grundkapitals  sollen Schuldverschreibungen und Wandelanleihen vorzeitig zurückgekauft werden. Eine Kapitalerhöhung erscheint damit zur Senkung des Verschuldungsgrades sinnvoll.

 

 

TOP 6
Beschlussfassung über die Aufhebung einer bestehenden und die Erteilung einer neuen Ermächtigung zur Begebung von Wandel- und/oder Optionsschuldverschreibungen mit der Möglichkeit des Ausschlusses des Bezugsrechts, die Aufhebung des bestehenden Bedingten Kapitals 2016 und die Schaffung eines neuen Bedingten Kapitals 2017 sowie entsprechende Satzungsänderung.

 

Zustimmung

 

Begründung: Grundsätzlich stellen Wandel- und Optionsanleihen eine sinnvolle Möglichkeit zur Diversifikation der Finanzierungsstruktur eines Unternehmens dar.

 

Die beantragte Ermächtigung dient der Sicherung der Eigenkapitalbasis der Gesellschaft und soll die Finanzierungsflexibilität der Gesellschaft sicherstellen, nachdem der Gesellschaft im Anschluss an die Durchführung der Bezugsrechtskapitalerhöhung im Jahr 2016 kein maßgebliches genehmigtes Kapital mehr zur Verfügung steht. Eine angemessene Ausstattung mit Eigenkapital ist Grundlage der geschäftlichen Entwicklung der Gesellschaft. Mit dem Genehmigten Kapital 2017 i.H.v. bis zu 10 % des Grundkapitals soll die Gesellschaft in die Lage versetzt werden, einen entsprechenden Finanzbedarf schnell und flexibel decken zu können.

 

Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.

 



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