Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentlichen Hauptversammlung am 23.01.2017



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TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Wincor Nixdorf Aktiengesellschaft (mittlerweile firmierend als Diebold Nixdorf Aktiengesellschaft) und des gebilligten Konzernabschlusses zum 30.09.2016, des Lageberichts der Gesellschaft und des Konzernlageberichts (einschließlich des Berichts des Vorstands zu den Angaben nach § 289 Abs. 4 bzw. § 315 Abs. 4 HGB für das Geschäftsjahr 2015/2016) sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2015/2016

 

Keine Abstimmung erforderlich.

 

 

TOP 2
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

 

Zustimmung.

 

Begründung: Die Ausschüttung einer Dividende in Höhe von 1,71 Euro je Aktie entspricht einer Ausschüttungsquote bezogen auf den Konzernjahresüberschuss in Höhe von rund 51 %. Damit werden die von der SdK geforderte Ausschüttungsquote von mindestens 40 % erfüllt, auch wenn die Dividende damit deutlich unter den noch 2,85 (Netto-) Euro Ausschüttung je Aktie liegt, die gemäß des noch nicht ins Handelsregister eingetragenen Gewinnabführungsvertrages vorgesehen sind. 

 

 

TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2015/2016

 

Zustimmung.

 

Begründung: Die Geschäftsentwicklung hat sich nach einem schwierigen Vorjahr in 2015/16 wieder stabilisiert. Die getroffenen Sanierungsschritte haben ihre Wirkung schnell entfaltet, und der Umsatz und das operative Ergebnis konnten deutlich gesteigert werden. Die Entwicklung vor allem im Retailbereich macht Hoffnung, dass der positive Trend auch in naher Zukunft fortgesetzt werden kann. Ferner verlief die Integration in den Diebold Konzern sehr professionell ab und führte zu keinen erkennbaren Belastungen des Tagesgeschäfts.

 

 

TOP 4
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2015/2016

 

Zustimmung.

 

Begründung: In insgesamt zehn Aufsichtsratssitzungen hat der Aufsichtsrat die Arbeit des Vorstandes überwacht und stand diesem auch beratend zur Seite. Es gibt keinen erkennbaren Grund, die Entlastung zu verweigern.

 

 

TOP 5
Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2016/2017

 

Ablehnung.

 

Begründung: Die KPMG AG erscheint fachlich und aufgrund der internationalen Aufstellung dafür geeignet zu sein, die Prüfung der Abschlüsse vorzunehmen. Jedoch erbrachte KPMG in den vergangenen Jahren stets umfangreiche Dienste außerhalb der Abschlussprüfung für die Gesellschaft, so dass die Unabhängigkeit von KPMG aufgrund der dafür gezahlten Honorare gefährdet sein könnte. Die SdK fordert eine weitgehende Trennung von Prüfung und Beratung. Darüber hinaus kommt erschwerend hinzu, dass die KPMG AG seit über zehn Jahren den Konzern prüft. Auch dies gefährdet die Unabhängigkeit zwischen Konzern und Abschlussprüfer.

 

 

 

TOP 6
Beschlussfassung über die Umstellung des Geschäftsjahres auf das Kalenderjahr

 

Zustimmung.

 

Begründung: Diebold Nixdorf ist zukünftig ein wesentlicher Bestandteil des Diebold-Konzerns, dessen Geschäftsjahr dem Kalenderjahr entspricht. Daher erscheint es sinnvoll, auch das Geschäftsjahr der Gesellschaft auf das Kalenderjahr umzustellen. Für die Minderheitsaktionäre entstehen dadurch keinerlei erkennbaren Nachteile, daher kann diesem Beschluss zugestimmt werden.

 

Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.  



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