Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentlichen Hauptversammlung am 18.05.2017



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TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der NORDWEST Handel AG und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2016, des Lageberichtes für die NORDWEST Handel AG und des Lageberichtes für den NORDWEST Handel-Konzern mit dem erläuternden Bericht des Vorstandes zu den Angaben nach § 289 Abs. 4 bzw. § 315 Abs. 4 HGB sowie des Berichtes des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2016

 

Keine Abstimmung erforderlich.

 

 

TOP 2
Beschlussfassung über die  Verwendung des Bilanzgewinnes für das Geschäftsjahr 2016

 

Zustimmung

 

Begründung: Mit dem vorliegenden Dividendenvorschlag soll bei einem Ergebnis je Aktie von 1,47 € eine Dividende von 0,43 € pro Anteilsschein ausgezahlt werden. Dieses passt zwar auf den ersten Blick angesichts einer Ausschüttungsquote von ca. 29% weder zur implementierten Dividendenpolitik der Gesellschaft noch zur SdK-Forderung einer in etwa hälftigen Teilung des Konzernjahresüberschusses, ist aber dennoch zustimmungsfähig. Denn zum einen stellt der Ausschüttungsvorschlag eine signifikante Erhöhung gegenüber den 0,30 € je Aktie des Vorjahres dar und zum anderen und viel gewichtiger braucht der Konzern Kapital zum weiteren Aufbau von Lagergeschäft und Factoring.

 

 

TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2016

 

Zustimmung

 

Begründung: Es ist den neuen Vorstandsmitgliedern Dressler und Simon sehr gut gelungen, den nach den unsäglichen Compliancevorfällen in Schlingerkurs geratenen Konzern zu stabilisieren und zu alter Stärke zurückzuführen. Das Geschäftsvolumen im Konzern konnte nach Befestigung des Stahlbereichs und getragen vom Wachstum im Geschäftsbereich BHI sowie dem Factoring um knapp 10% zulegen. Während die Gesamtleistung leicht nachgab bzw. stagnierte, gelang es dem Vorstand sowohl das Rohergebnis als auch das EBIT deutlich zu erhöhen, letzteres gar um knapp 40%. Auch das Ergebnis je Aktie konnte um gut 60% erhöht werden, was aber, analog zum EBIT, auch den inzwischen weggefallenen Kosten aus der Untersuchung und Verfolgung der unzulässigen Wettbewerbsaktivitäten des Altvorstands geschuldet ist. Beim Blick in die Segmentberichterstattung lässt sich weiterhin konstatieren, dass, mit Ausnahme des Stahlbereichs, das EBIT in allen Segmenten, auch in der Haustechnik, strukturell verbessert werden konnte. Die Bilanzstruktur ist unverändert solide, der Cashflow aus der operativen Tätigkeit positiv. Darüber hinaus konnte auch die Anzahl der Fachhandelspartner weiter gesteigert werden. Ferner wird das Langfristziel eines Geschäftsvolumens von mehr als drei Mrd. € bei einer EBT-Marge von größer 0,5% in 2020 aufrechterhalten.

 

 

TOP 4
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2016

 

Zustimmung

 

Begründung: Gemäß seines ausführlichen Berichts hat der Aufsichtsrat seine Kontrollfunktion in u.a. sechs Präsenssitzungen verantwortungsvoll wahrgenommen.

 

 

TOP 5
Wahl eines Aufsichtsratsmitglieds

 

Zustimmung

 

Begründung: Gegen Herrn Frick bestehen seitens der SdK keine Einwände.

 

 

TOP 6
Wahl des Abschluss und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2017 sowie des Abschlussprüfers für eine etwaige Prüfung oder prüferische Durchsicht des verkürzten Abschlusses und des Zwischenlageberichts gemäß §§ 37w Abs. 5, 37y Nr. 2 WpHG im Geschäftsjahr 2017

 

Ablehnung

 

Begründung: Angesichts der gemessen am Abschlussprüferhonorar sehr opulenten Honorare für Beratungsleistungen, insbesondere für Steuerberatung, ist aus Sicht der SdK die Unabhängigkeit des Abschlussprüfers nicht mehr gegeben. Die SdK fordert diesbezüglich die strikte Trennung von Prüfung und Beratung.

 

Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.

 



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