TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2016 nebst Lageberichten einschließlich des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2016 und des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 HGB Keine Abstimmung erforderlich. TOP 2 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2016 Zustimmung Begründung: Der Vorstand ist im Geschäftsjahr seinen Verpflichtungen stets nachgekommen, so dass eine Entlastung erteilt wird. TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2016 Zustimmung Begründung: Der Aufsichtsrat ist zu 10 Sitzungen im Jahr 2016 zusammen- gekommen, die sowohl telefonisch, als auch vor Ort stattfanden. Über die einzelnen Ausschüsse wird im GB umfangreich berichtet, so dass den Aufsichtsräten die Entlastung erteilt werden kann. TOP 4 Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2017 Zustimmung Begründung: Der AP ist seit 6 Jahren für die Gesellschaft tätig. Der bearbeitende WP wechselt dabei. TOP 5 Beschlussfassung über die Schaffung eines neuen Genehmigten Kapitals 2017-I mit der Möglichkeit zum Ausschluss des gesetzlichen Bezugsrechts; Satzungsänderung Ablehnung Begründung: Der vorgelegte Kapitalvorratsbeschluss würde sich separat betrachtet mit den SdK-Vorgaben decken. Jedoch ergibt sich bei Zustimmung des Top 5 ein kumuliertes Vorratskapitalia in Höhe von rund 32 %. Diese Summe überschreitet die Grenze der SdK für zustimmungsfähige Vorratskapitalia. Hier fordert die SdK einen konkreten Verwendungsvorschlag, der dann der Hauptversammlung zur Zustimmung vorgelegt wird. TOP 6 Beschlussfassung über die Aufhebung des Genehmigten Kapitals 2015-I sowie die Schaffung eines neuen Genehmigten Kapitals 2017-II mit der Möglichkeit zum Ausschluss des gesetzlichen Bezugsrechts; Satzungsänderung Ablehnung Begründung: Der Vorratsbeschluss der Schaffung eines neuen genehmigten Kapitals 2017-II beinhaltet eine Erhöhung des Grundkapitals um bis zu 40%. Eine solche Größenordnung übersteigt die von der SdK vorgeschriebene Maximalhöhe deutlich und ist somit abzulehnen. Des Weiteren trägt die SdK auch eine Kapitalerhöhung gegen Sacheinlagen um bis zu 20% des Grundkapitals nicht mit. Durch Top 5 verfügt die Gesellschaft über einen ausreichend hohen Vorratsbeschluss. TOP 7 Beschlussfassung über die Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern Zustimmung Begründung: Frau Krisja Vermeylen verfügt über die nötige Branchenerfahrung und ist fachlich ein Gewinn für die Morphosys AG. Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Besitmmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
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