TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2016, der Lageberichte für die Manz AG und den Konzern für das Geschäftsjahr 2016 einschließlich der Erläuterungen zu den Angaben nach § 289 Absatz 4, § 315 Absatz 4 HGB sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2016 Keine Abstimmung erforderlich. TOP 2 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2016 Ablehnung Begründung: Bei dem wiederholt deutlich negativen Jahresergebnis kann eine Entlastung des Vorstandes nicht erfolgen. Es bestehen inzwischen erhebliche Zweifel nicht nur an den Prognosen sondern auch am Geschäftsmodell. TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2016 Ablehnung Begründung: Auch beim Aufsichtsrat ist nicht erkennbar, dass hier die richtigen Weichen für eine Kurskorrektur gestellt wurden. Daran ändert auch nicht der Weggang des Finanzvorstandes. Die Ursachen liegen seit langem woanders und werden lediglich in den Zahlen sichtbar. TOP 4 Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2017 Ablehnung Begründung: Der Wiederwahl des Abschlussprüfers kann nicht zugestimmt werden, da eine gänzliche Unabhängigkeit nicht gegeben zu sein scheint. Das Beratungshonorar übersteigt die Obergrenze von 25 % des eigentlichen Prüfungshonorars. Es besteht die Gefahr, der Prüfung von aus dem gleichen Haus erbrachten Leistungen. TOP 5 Beschlussfassung über die Erweiterung des Aufsichtsrats auf vier Mitglieder sowie die Änderung der Satzung Ablehnung Begründung: Eine Erweiterung erscheint nicht notwendig. Vielmehr wird durch den TOP der Eindruck erweckt, eine geradezu nur für den Wechsel des Vorstands in den Aufsichtsrat geschaffene Stelle zu bestimmen. Dies ist wie unten ausgeführt aus Sicht der SdK gerade nicht zielführend. Daher erübrigt sich eine Zustimmung. Im Übrigen gilt der Aufsichtsrat in seiner bisherigen Besetzung als durchaus unabhängig. TOP 6 Wahl zum Aufsichtsrat Ablehnung Begründung: Gemäß den Abstimmrichtlinien der SdK ist ein direkter Übergang vom Vorstand in den Aufsichtsrat nicht zu unterstützen. Hier sieht die SdK die Gefahr, dass der zukünftige Aufsichtsrat die von ihm selbst initiierten Vorstandsentscheidungen überwacht. Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
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