Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentlichen Hauptversammlung am 18.07.2017



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TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des Lageberichts (einschließlich der Erläuterungen zu den Angaben nach § 289 Abs. 4 HGB) für das Geschäftsjahr 2016/17, des gebilligten Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts (einschließlich der Erläuterungen zu den Angaben nach § 315 Abs. 4 HGB) für das Geschäftsjahr 2016/17 und des Berichts des Aufsichtsrats

 

Keine Abstimmung erforderlich.

 

 

TOP 2
Verwendung des Bilanzgewinns

 

Zustimmung

 

Begründung: Im Hinblick auf Rekordergebnisse, eine Eigenkapitalquote von 71% (Vorjahr 62%) und dass CropEnergie quasi schuldenfrei ist, wäre eine noch höhere Dividende als die von € 0,15 auf € 0,30 verdoppelte Dividende problemlos möglich gewesen. Die Ausschüttungsquote von 38% ist jedoch akzeptabel wenn man jedoch die hohe Preisvolatilität der Beschaffungs- und Absatzmärkte, und damit potentieller Schwankungen des Ergebnisses, berücksichtigt.

 

 

TOP 3
Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2016/17

 

Zustimmung

 

Begründung: Durch sinkende Rohstoffpreise konnte der Rückgang der Absatzpreise überkompensiert werden und der Jahresüberschuss von € 43 Mio. auf € 69 Mio. deutlich gesteigert werden. Strategisch war es richtig die Bioethanolproduktion in England wieder anzufahren. CropEnergies ist nicht nur der größte Produzenten von Bioethanol in Europa, sondern hat durch stetige Optimierungen in Produktion und Logistik auch eine sehr hohe Marge von beinahe 17% erreicht.

 

 

TOP 4
Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2016/17

 

Zustimmung

 

Begründung: Strategisch ist Cropenergies gut positioniert. Die Verschuldung wurde fast komplett abgebaut und die Finanzierungssituation ist mehr als solide. Der Aufsichtsrat scheint seinen Beratungs- und Kontrollpflichten nachgekommen zu sein.

 

 

TOP 5
Wahlen zum Aufsichtsrat

 

Zustimmung

 

Begründung: Die zur Wiederwahl stehenden Aufsichtsratsmitglieder sind mehr oder weniger allesamt Vertreter der Großaktionäre und Rübenbauern und Kandidaten aus den Bereichen Industrie /Verfahrenstechnik sowie Vertreter der Kleinaktionäre wären wünschenswert. Allerdings kann dem Aufsichtsrat in der Vergangenheit eine gute Arbeit, die nicht zu Lasten der freien Aktionäre ging, bescheinigt werden. Die fachliche Qualifikation der AR Mitglieder scheint gegeben zu sein.

 

 

TOP 6
Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2017/18 sowie des Prüfers für eine etwaige prüferische Durchsicht von unterjährigen Finanzinformationen

 

Ablehnung

 

Begründung: Die Höhe der Gebühren von € 129 Tsd. ist angemessen. Steuerberatungs- und sonstige Leistungen spielen praktisch keine Rolle. PWC prüft seit 2006/07 so dass die von der SdK geforderte 10-jährige Höchstprüfdauer, von der ab die Unabhängigkeit der Prüfung als gefährdet gesehen werden kann, erreicht ist.

 

Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.



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