TOP 1 Vorlage des vom Aufsichtsrat jeweils gebilligten Jahresabschlusses und Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr 2016/2017, des zusammengefassten Lageberichts für die HORNBACH Holding AG & Co. KGaA und den Konzern, des Berichts des Aufsichtsrats sowie des erläuternden Berichts der persönlich haftenden Gesellschafterin zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 HGB; Beschlussfassung über die Feststellung des Jahresabschlusses der HORNBACH Holding AG & Co. KGaA für das Geschäftsjahr 2016/2017 Keine Abstimmung erforderlich. TOP 2 Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2016/2017 Zustimmung Begründung: Hornbach Holding schüttet knapp 31% des Gewinns pro Aktie aus. Bei einer von 49,8% auf 52,8% angestiegenen Eigenkapitalquote wäre problemlos eine höhere Ausschüttung darstellbar und wünschenswert gewesen. Da jedoch nach wie vor ein aggressives Wettbewerbsumfeld besteht und hohe Investitionen in die Baumärkte, aber vor allem auch in die Digitalisierung geplant sind ist das Niveau der Ausschüttung gerade noch akzeptabel. TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung der persönlich haftenden Gesellschafterin für das Geschäftsjahr 2016/2017 Zustimmung Begründung: Bei einem Umsatzanstieg von 4,9% konnte das EBIT deutlich um 14% und das Ergebnis vor Steuern um 15% zulegen. Auf Grund einer normalisierten Steuerquote ging das Ergebnis pro Aktie jedoch um 4% zurück. Insgesamt gesehen war 2016 durchaus erfolgreich. TOP 4 Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2016/2017 Zustimmung Begründung: Hornbach Holding, mit seiner wesentlichen Beteiligung der Baumarkt AG ist nach wie vor strategisch gut positioniert und solide finanziert. Der Marktanteil im Bereich Baumarkt konnte leicht ausgebaut werden und die regionale Expansion trägt Früchte. Der Aufsichtsrat scheint seinen Kontroll- und Beratungspflichten nachgekommen zu sein. TOP 5 Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2017/2018 Ablehnung Begründung: KPMG prüft seit 1998. Bei solch einem langen Prüfzeitraum ist die Unabhängigkeit der Prüfung nicht mehr gesichert und ein Wechsel der Prüfgesellschaft dringend erforderlich. TOP 6 Wahl des Prüfers für die prüferische Durchsicht des Halbjahresfinanzberichts für das Geschäftsjahr 2017/2018 Ablehnung Begründung: KPMG prüft seit 1998. Bei solch einem langen Prüfzeitraum ist die Unabhängigkeit der Prüfung nicht mehr gesichert und ein Wechsel der Prüfgesellschaft dringend erforderlich. Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
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