Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentlichen Hauptversammlung am 20.07.2017



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TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des Lageberichts (einschließlich der Erläuterungen zu den Angaben nach § 289 Abs. 4 HGB) für das Geschäftsjahr 2016/17, des gebilligten Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts (einschließlich der Erläuterungen zu den Angaben nach § 315 Abs. 4 HGB) für das Geschäftsjahr 2016/17 und des Berichts des Aufsichtsrats

 

Keine Abstimmung erforderlich.

 

 

TOP 2
Verwendung des Bilanzgewinns

 

Zustimmung

 

Begründung: Die Dividende wird um 50% auf € 0,45 erhöht. Bei einer EK-Quote von 56% wäre auch eine noch höhere Ausschüttung als die knapp 43% des Ergebnisses möglich gewesen. Da allerdings mit dem Ende der Zuckermarktordnung in 2017 volatile Zeiten mit deutlich niedrigeren Gewinnen möglich sind, ist eine vorsichtige Dividendenpolitik und ein Schuldenabbau (€ 413 Mio.) gegenüber einer höheren Ausschüttungsquote vorzuziehen.

 

 

TOP 3
Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2016/17

 

Zustimmung

 

Begründung: Im Moment ist der Handlungsspielraum des Südzucker Managements durch die Zuckermarktordnung sehr eingeschränkt. Im Rahmen des Machbaren hat sich Südzucker auf die kommende Liberalisierung vorbereitet. Z.B. durch Diversifikation in neue Geschäftsfelder oder Produktionsoptimierung. Trotz eines schwierigen Umfelds lagen die Ergebnisse im Rahmen der Planungen, wobei sich vor allem im Bereich Zucker das Ergebnis deutlich erholt hat.

 

 

TOP 4
Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2016/17

 

Zustimmung

 

Begründung: Strategische Maßnahmen wurden ergriffen und die Finanzsituation ist nach wie vor solide. Wünschenswert wäre nach Auffassung der SdK eine Entflechtung der Eigentümerstruktur, so dass die (Genossenschaft) Rübenbauern nicht quasi gleichzeitig Lieferant und Eigentümer sind. Doch in dem gegebenen Rahmen scheint der AR seinen Kontroll- und Beratungspflichten nachgekommen zu sein.

 

 

TOP 5
Wahlen zum Aufsichtsrat

 

Zustimmung

 

Begründung: Die zur Wiederwahl stehenden Aufsichtsratsmitglieder sind in der großen Mehrheit Vertreter der Großaktionäre und Rübenbauern. Die neuen Kandidaten kommen ebenfalls aus dem genossenschaftlichen Umfeld. Kandidaten aus den Bereichen Industrie /Verfahrenstechnik sowie Vertreter der Kleinaktionäre wären wünschenswert. Allerdings kann dem Aufsichtsrat in der Vergangenheit eine gute Arbeit, die nicht zu Lasten der freien Aktionäre ging, bescheinigt werden. Die fachliche Qualifikation der AR Mitglieder scheint gegeben zu sein.

 

 

TOP 6
Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2017/18 sowie des Prüfers für eine etwaige prüferische Durchsicht von unterjährigen Finanzinformationen

 

Ablehnung

 

Begründung: PWC prüft seit 2003. Generell sieht die SdK die Unabhängigkeit der Prüfung bei einer Prüfung von mehr als 10 Jahren ohne Wechsel der Prüfgesellschaft gefährdet.

 

 

Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.



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