TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2016 nebst den Lageberichten der Gesellschaft und des Konzerns für das Geschäftsjahr 2016 (jeweils einschließlich der jeweiligen Erläuterungen zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4 und 315 Abs. 4 HGB für das Geschäftsjahr 2016) sowie des Berichtes des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2016 Keine Abstimmung erforderlich. TOP 2 Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns Zustimmung Begründung: Im Zuge des Verkaufs der meisten Kliniken an den Fresenius Konzern hat Rhön 2016 den erzielten Verkaufserlös weitestgehend an die Aktionäre zurückgegeben: durch sehr umfangreiche Aktienrückkäufe und einer Dividende von € 0,80. Naturgemäß liegt die 2017 vorgeschlagene Dividende von € 0,35 damit deutlich unter dem außergewöhnlich hohen Betrag des Vorjahres. Auf Basis des 2016 Ergebnisses schüttet Rhön ungefähr 40% des Ergebnisses aus. Das Unternehmen ist nach wie vor solide finanziert und die Ausschüttungsquote lässt immer noch Raum für Investitionen und Zukäufe. TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2016 Zustimmung Begründung: Der Verkauf der Kliniken wurde gut abgearbeitet, die Umstrukturierung eingeleitet und die Prognosen der deutlich kleineren Rhön wurden alle erreicht. Trotz einigen kleineren Enttäuschungen, z.B. bei dem Universitätsklinikum Gießen / Marburg ist Rhön solide aufgestellt und gut positioniert. TOP 4 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2016 Zustimmung Begründung: Nach wie vor befindet sich Rhön in einem Prozess der Umstrukturierung und Neupositionierung. Bisher verlief dieser Prozess recht unproblematisch. Rhön ist nach wie vor solide positioniert und finanziert. Der Aufsichtsrat scheint seinen Kontroll- und Beratungspflichten nachgekommen zu sein. TOP 5 Beschlussfassung über die Nachwahl zum Aufsichtsrat Zustimmung Begründung: Frau Beller soll als Vertreter der Großaktionärs B. Braun in den Aufsichtsrat einziehen. Mit 25% Anteil ist Braun der größte Aktionär. Grundsätzlich ist nichts gegen einen zweiten Vertreter zu sagen, zumal die anderen Großaktionäre nach wie vor eine starke Gegenposition aufbauen können. Die fachliche Qualifikation von Frau Beller scheint gegeben zu sein. TOP 6 Beschlussfassung über die Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG auch unter Ausschluss von Bezugsrechten Zustimmung Begründung: Der Rückkauf eigener Aktien soll bis zu 10% des Grundkapitals ermöglicht werden. Bis zu dieser Grenze hat die SdK grundsätzlich keine Einwände. Beim letzten Rückkauf, im Zuge des Verkaufs der meisten Klinken, wurden die Belange der freien Aktionäre ausreichend berücksichtigt und der Prozess fair umgesetzt. Im Falle weiterer Klinikverkäufe könnte Rhön wieder Geld an die Aktionäre zurückführen. TOP 7 Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2017 Ablehnung Begründung: Zum einen ist das Honorar des Prüfers mit beinahe € 1,5 Mio sehr hoch, zum anderen prüft PWC seit mehr als 10 Jahren, so dass die SdK generell die Unabhängigkeit der Prüfung als gefährdet ansieht. Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
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