Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentlichen Hauptversammlung am 23.05.2017



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TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des Lageberichts der NORMA Group SE sowie des gebilligten Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts, des erläuternden Berichts zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 des Handelsgesetzbuchs und des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2016

 

Keine Abstimmung erforderlich.

 

 

TOP 2
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2016

 

Zustimmung

 

Begründung: Die Dividende soll von 0,90 auf 0,95 € erhöht werden. Damit steigt die Ausschüttungsquote leicht auf 32 %. Norma ist solide finanziert, plant jedoch weitere Zukäufe, so dass die Ausschüttung von einem Drittel des Gewinnes akzeptabel ist.

 

 

TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands der NORMA Group SE für das Geschäftsjahr 2016

 

Zustimmung

 

Begründung: In einem schwierigen Marktumfeld hat sich Norma gut behauptet. Der Umsatz ist leicht angestiegen und vor allem konnte die Marge auf einem hohen Niveau von beinahe 18 % gehalten werden. Strategisch ist das Unternehmen nach wie vor sehr gut aufgestellt und solide finanziert.

 

 

TOP 4
Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats der NORMA Group SE für das Geschäftsjahr 2016

 

Zustimmung

 

Begründung: Norma ist strategisch gut positioniert, hat eine starke Marktstellung und hohe Margen. Die Finanzsituation ist solide. Der Aufsichtsrat scheint seinen Kontroll- und Beratungspflichten nachgekommen zu sein.

 

 

TOP 5
Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2017

 

Zustimmung

 

Begründung: Die Höhe der Prüfkosten in Höhe von 565.000 € ist der Größe des Unternehmens angemessen. Die sonstigen Kosten betragen weniger als 10 % der gesamten Prüfleistung. PWC prüft seit 2011. Damit sollte insgesamt die Unabhängigkeit der Prüfung gewährleistet sein.

 

 

TOP 6
Beschlussfassung über die Änderung von § 9 Abs. 3 der Satzung (zustimmungspflichtige Geschäfte)

 

Zustimmung

 

Begründung: Durch die Satzungsänderung soll die Grenze der durch den Aufsichtsrat zustimmungspflichtigen Geschäfte von 1 Million auf 3 Millionen angehoben werden. In Anbetracht eines Umsatzes von knapp 900 Millionen € und eines Jahresüberschusses von 76 Millionen erscheint die Anhebung angemessen und stellt kein überhöhtes Risiko dar.

 

Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.



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