Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentlichen Hauptversammlung am 17.05.2017



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TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Software Aktiengesellschaft zum 31. Dezember 2016 und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2016 nebst zusammengefasstem Lagebericht und Konzernlagebericht, des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 HGB sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2016

 

Keine Abstimmung erforderlich.

 

 

TOP 2
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

 

Zustimmung

 

Begründung: Die Dividende soll von 0,55 € auf 0,60 € steigen. Damit bleibt die Ausschüttungsquote unverändert bei ca. 25 %. Im Hinblick auf die sehr gute Finanzierungssituation der Software AG (€ 73 Mio. net Cash) wäre eine höhere Ausschüttung problemlos möglich und wünschenswert gewesen. In der Kombination aus stetig steigenden Dividenden, Aktienrückkäufen und Cash-Reserven für mögliche Zukäufe wird die relativ niedrige Ausschüttungsquote dennoch akzeptiert.

 

 

TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2016

 

Zustimmung

 

Begründung: Während früher bei den Kunden der Software AG das Datenmanagement im Vordergrund stand sind heute Lösungen zur digitalen Transformation gefragt. Daneben scheint das Unternehmen eine führende Stellung im Bereich Internet of Things zu haben. Den extrem schnellen Wandel der IT Anforderungen stellt das Unternehmen durch hohe Forschungs- und Entwicklungsaufwendungen und eine flexible Organisationsstruktur Rechnung.

 

 

TOP 4
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2016

 

Zustimmung

Begründung: Strategisch ist die Software AG sehr gut positioniert und passt sich schnell an veränderte Rahmenbedingungen an. Das Unternehmen ist sehr solide finanziert. Der Aufsichtsrat scheint seinen Beratungs- und Kontrollpflichten nachgekommen zu sein.

 

 

TOP 5
Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2017

 

Ablehnung

 

Begründung: BDO prüft das Unternehmen seit 20 Jahren. Bei so einer langen Prüftätigkeit ist die Unabhängigkeit der Prüfung grundsätzlich nicht mehr sichergestellt.

 

 

TOP 6
Beschlussfassung über die Umstellung von Inhaberaktien auf Namensaktien und entsprechende Änderungen der Satzung

 

Zustimmung

 

Begründung: Seit der Aktienrechtsnovelle 2016 gelten Namensaktien als der Regelfall. Namensaktien erlauben unter Umständen eine bessere Ansprache und Information der Aktionäre.

 

 

TOP 7
Beschlussfassung über die Festsetzung der Vergütung für Aufsichtsräte gemäß Paragraph 14 der Satzung

 

Zustimmung

 

Begründung: Die jährliche fixe Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder soll um 10 % auf 66.000 € steigen. Die Höhe ist im Vergleich zu anderen Unternehmen gerechtfertigt und trägt steigenden Anforderungen Rechnung.

 

Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.



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Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.