TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der HUGO BOSS AG und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2016, des zusammengefassten Lageberichts der HUGO BOSS AG und des Konzerns für das Geschäftsjahr 2016, des Berichts des Aufsichtsrates, des Vorschlags des Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2016 und des erläuternden Berichts zu den Angaben nach § 289 Abs. 4, § 315 Abs. 4 des Handelsgesetzbuchs für das Geschäftsjahr 2016 Keine Abstimmung erforderlich. TOP 2 Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2016 Zustimmung Begründung: 2016 fielen der Jahresüberschuss und das Konzernergebnis um ungefähr 40%. Die Dividende wurde jedoch nur um knapp 30% gekürzt. Damit steigt die Ausschüttungsquote von 78% auf 93%. Boss will damit Dividendenkontinuität und Optimismus für die Zukunft demonstrieren. Bei einer Nettoverschuldung von 113 Millionen und einer Eigenkapitalquote von knapp 50% ist Boss sehr solide finanziert, so dass diese hohe Ausschüttung zu rechtfertigen ist. TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2016 Zustimmung Begründung: Schwierige wirtschaftliche Rahmenbedingungen, ein verändertes Konsumverhalten und ein verschärfter Wettbewerbsdruck haben die gesamte Branche unter Druck gesetzt. Hinzu kamen eigene Fehler, zum Beispiel in China oder USA. Im Gegensatz zu vielen Konkurrenten konnte Boss aber immer noch eine EBITDA Marge von 18 % erreichen. Maßnahmen zur Ergebnisverbesserung wurden ergriffen, wie zum Beispiel ein Re-Branding oder Kostenkürzungen. Dem veränderten Konsumverhalten wird mit einer umfangreichen Digitalisierungsstrategie begegnet. TOP 4 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2016 Zustimmung Begründung: Auf den Ergebnisrückgang wurde schnell reagiert. Die Marke ist nach wie vor sehr stark und das Unternehmen ist solide finanziert. Modernisierungs- und Zukunftsmaßnahmen wurden eingeleitet. Der Aufsichtsrat scheint seinen Kontroll- und Beratungspflichten nachgekommen zu sein. TOP 5 Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2017 sowie, für den Fall einer prüferischen Durchsicht, des Prüfers für den verkürzten Abschluss und den Zwischenlagebericht für das erste Halbjahr des Geschäftsjahres 2017 Zustimmung Begründung: Die gesamten Prüfkosten sind mit 2,7 Million sehr hoch. Auf Ernst & Young entfallen davon ungefähr 700.000. Die sonstigen Leistungen belaufen sich auf 15 % der gesamten Summe, so dass die Unabhängigkeit der Prüfung nicht gefährdet scheint. Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
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