Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentlichen Hauptversammlung am 12.05.2017



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TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des gebilligten Konzernabschlusses sowie des zusammengefassten Lageberichts für die Klöckner & Co SE und den Konzern und des Berichts des Aufsichtsrats, jeweils für das Geschäftsjahr 2016, sowie Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns des Geschäftsjahres 2016

 

Zustimmung

 

Begründung: Die vorgeschlagene Dividende von 0,20 €uro je Aktie entspricht einer Ausschüttungs­quote von 54 % des Konzerngewinns.

 

 

TOP 2
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2016

 

Zustimmung

 

Begründung: Obwohl das GJ 2016 schwierig war, lassen sich erste positive Zeichen der Restrukturierung erkennen. Nach einem Konzernverlust von 349 Mio. € im GJ 2015 wurde 2016 wieder ein Konzerngewinn von 38 Mio. € erwirtschaftet und die Eigenkapitalquote leicht auf 39,6% erhöht.

 

 

TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2016

 

Zustimmung

 

Begründung: Laut Bericht des Aufsichtsrates kam dieser seinen Pflichten nach. Mit der Neuorganisation der Führungsebenen im Konzern sollte Klöckner & Co in den  kommenden Jahren wieder positive Erfolge schaffen können.

 

 

TOP 4
Wahlen zum Aufsichtsrat

 

Zustimmung

 

Begründung: Beide der vorgeschlagenen Kandidaten haben Industrie- und Finanzierungserfahrungen als Vorstände in grossen Aktiengesellschaften.

 

 

TOP 5
Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers und des Prüfers für die prüferische Durchsicht von Zwischenberichten

 

Enthaltung

 

Begründung: Der vorgeschlagene Abschlussprüfer, KPMG, wurde vom Prüfungsausschuss des Aufsichtsrates unter zwei Bewerbern (KPMG und E&Y) ausgewählt. Leider soll die HV der Aktionäre dieser Wahl nur zustimmen, anstatt selbst darüber zu entscheiden. Deshalb sollte der Aufsichtsratsvorsitzende den Aktionären die Gründe bekanntgeben, welche zu diesem Vorschlag geführt haben.    

 

 

TOP 6
Beschlussfassung über die Aufhebung des bestehenden und die Schaffung eines neuen genehmigten Kapitals mit der Möglichkeit des Bezugsrechtsausschlusses (Genehmigtes Kapital 2017) und entsprechende Satzungsänderung

 

Ablehnung

 

Begründung: Das vorgeschlagene genehmigte Kapital beträgt 50 % des bisherigen Grundkapitals. Ohne besondere Gründe für eine solche Kapitalerhöhung, empfiehlt die SdK nur Vorrats­kapitalbeschlüsse in Höhe von bis zu 25% des bestehenden Kapitals. Auch der mögliche Bezugsrechtsauschluss der Aktionäre spricht für eine Ablehnung dieses Vorschlages.

 

 

TOP 7
Beschlussfassung über die teilweise Aufhebung einer bestehenden sowie die Schaffung einer neuen Ermächtigung zur Ausgabe von Options- und/oder Wandel­schuldverschreibungen mit der Möglichkeit des Bezugsrechtsausschlusses

 

Ablehnung

 

Begründung: Der Vorstand nennt keine aktuellen Bedarf oder besondere Gründe für eine solche Kapitalbeschaffungsmassnahme in Höhe von bis zu 750 Mio. €. Auch in Bezug zum Eigenkapital (Verwässerung) oder zu den derzeitigen Finanzverbind­lichkeiten von 530 Mio. €  ist der vorgeschlagene Maximalbetrag zu hoch.

 

 

TOP 8
Beschlussfassung über die teilweise Aufhebung des Bedingten Kapitals 2013, die Schaffung eines Bedingten Kapitals 2017 und entsprechende Satzungsänderung

 

Ablehnung

 

Begründung: Da TOP 7 abgelehnt wird, ist auch dieser Punkt in Folge abzulehnen.

 

 

TOP 9
Beschlussfassung über die Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien

 

Ablehnung

 

Begründung: Der Erwerb eigener Aktien ist nur dann für die verbleibenden Aktionäre günstig, wenn der Erwerbspreis je Aktie unter dem Wert des Konzern-Eigenkapitals je Aktie liegt. Liegt der Erwerbspreis darüber, dann geht die Differenz zu Lasten der der verbleibenden Aktionäre (Verringerung der Rücklagen). 

 

 

TOP 10
Beschlussfassung über die Ermächtigung zum Einsatz von Eigenkapitalderivaten im Rahmen des Erwerbs eigener Aktien

 

Ablehnung

 

Begründung:  Da TOP 9 abgelehnt wird, ist auch dieser Punkt abzulehnen. Es ist nicht Aufgabe eines Wirtschaftsunternehmens sich vermehrt mit Transaktionen wie sie unter TOP 6 bis TOP 9 beschrieben sind eher als Finanzinstitut zu betätigen. Die Geschäftserfolge 2012 bis 2016 der Klöckner SE sind dafür Beweis.

 

Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.



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