TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses (nach HGB) und des Lageberichts der DVB Bank SE für das Geschäftsjahr 2016 mit dem im Lagebericht enthaltenen erläuternden Bericht des Vorstands zu den Angaben nach § 289 Abs. 4 HGB sowie dem Bericht des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2016 Vorlage des gebilligten Konzernabschlusses (nach IFRS) und des Konzernlageberichts für das Geschäftsjahr 2016 mit dem im Konzernlagebericht enthaltenen erläuternden Bericht des Vorstands zu den Angaben nach § 315 Abs. 4 HGB sowie dem Bericht des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2016 Keine Beschlussfassung erforderlich. TOP 2 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2016 Zustimmung. Begründung: Das Unternehmen hat für das Geschäftsjahr 2016 einen Konzernverlust erwirtschaftet (-138,7 Mio. €). Da auch die DVB Bank SE keinen Bilanzgewinn erzielte, entfällt die Dividendenzahlung. Der Vorstand hat aber neben den Verlusten in den Geschäftsbereichen Schiffsfinanzierung und Offshore Finance (Ölbohrplattformen und passende Transportmittel), für die die Risikovorsorge deutlich erhöht werden musste, auch Gewinne bei der Finanzierung von Luft- und Landtransportmitteln erzielt. Aus der andauernden Schifffahrtskrise hat er Konsequenzen gezogen. Insgesamt ist seine Arbeit nicht zu beanstanden, so dass der Entlastung zugestimmt werden kann. TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2016 Zustimmung. Begründung: Die Arbeit des Aufsichtsrats ist nicht zu beanstanden. Er hat die Geschäftsentwicklung begleitet und den Vorstand überwacht und beraten. Seiner Entlastung stehen keine Bedenken entgegen. TOP 4 Wahl des Abschlussprüfers, des Konzernabschlussprüfers sowie des Prüfers für die prüferische Durchsicht für das Geschäftsjahr 2017 Zustimmung. Begründung:Gegen die Wiederwahl der Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Stuttgart bestehen keine Bedenken. TOP 5 Wahl des Prüfers für die prüferische Durchsicht für das erste Quartal des Geschäftsjahres 2018 Zustimmung. Begründung: Die DVB Bank ist für das Geschäftsjahr 2018 zum Wechsel des Abschlussprüfers verpflichtet. Es erscheint sinnvoll, ihn bereits jetzt zu wählen, damit er sich auf die Prüfung vorbereiten kann. Gegen die Wahl der BDO AG gibt es keine Bedenken. TOP 6 Wahl des Abschlussprüfers, des Konzernabschlussprüfers sowie des Prüfers für die prüferische Durchsicht für das Geschäftsjahr 2018 Zustimmung. Begründung: Wie TOP 5. TOP 7 Beschlussfassung über die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der DVB Bank SE auf die DZ BANK AG Deutsche Zentral-Genossenschaftsbank, Frankfurt am Main gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung Ablehnung. Begründung:Die SdK lehnt ein Squeeze Out als schwersten Eingriff in die Rechtsstellung von Aktionären grundsätzlich ab. Dies ist unabhängig von der Frage der Angemessenheit der Barabfindung. TOP 8 Beschlussfassung über die Zustimmung zur Änderung des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags zwischen der DVB Bank SE und der LogPay Financial Services GmbH Zustimmung. Begründung:Mit den Änderungen wird der bestehende Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag neuen aufsichtsrechtlichen Anforderungen angepasst. Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
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