TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der GRENKE AG und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2016, des zusammengefassten Lageberichts für die GRENKE AG und den Konzern, des Berichts des Aufsichtsrates sowie des erläuternden Berichts des Vorstandes zu den Angaben nach § 289 Absatz 4 und 5, § 315 Absatz 4 des Handelsgesetzbuchs jeweils für das Geschäftsjahr 2016 Keine Abstimmung erforderlich. TOP 2 Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns der GRENKE AG Ablehnung Begründung: Die vorgeschlagene Dividende von 1,75 € bedeutet zwar eine Erhöhung von 0,25 € gegenüber dem letzten Jahr. Bei einem Gewinn von 6,87 € je Aktie entspricht dies aber nur einem Anteil von 25,5%, während es im letzten Jahr noch 27,6% waren. Die SdK fordert eine Ausschüttung von mindestens 40% als faire Beteiligung der Aktionäre am Unternehmensgewinn. Bei der Grenke AG handelt es sich um ein Wachstumsunternehmen, bei dem auch eine Ausschüttungsquote von weniger als 40% vertretbar ist. Deshalb haben wir für das Geschäftsjahr 2014 einer Ausschüttung von nur 30,9% zugestimmt. Eine sinkende Ausschüttungsquote bei steigendem Gewinn können wir aber nicht billigen. TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2016 Zustimmung Begründung: Der Vorstand leistete im abgelaufenen Geschäftsjahr sehr gute operative Arbeit. Dies belegen die Entwicklungen der wichtigsten Finanzkennzahlen, wie etwa ein um 17% gestiegenes Neugeschäft beim Leasing, eine Zuwachsrate von fast 10% im Factoring-Geschäft und ein Einlagenwachstum um 19,4 % bei der Bank. Der Gewinn stieg um 27,7%. TOP 4 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2016 Zustimmung Begründung: In insgesamt fünf Sitzungen hat der Aufsichtsrat den Vorstand beraten und überwacht. Es gibt keinen Grund, ihm die Entlastung zu verweigern. TOP 5 Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2017 Ablehnung Begründung: Die erneut zur Wiederwahl vorgeschlagene Ernst & Young GmbH prüft das Unternehmen weit über die zehn Jahre hinaus, nach denen aus Sicht der SdK ein Wechsel der Prüfungsgesellschaft geboten ist. Diese lange Prüfungsdauer beeinträchtigt durch zu große Vertrautheit mit einem Unternehmen eine objektive Prüfung. TOP 6 Beschlussfassung über die Erhöhung des Grundkapitals aus Gesellschaftsmitteln, die Neueinteilung des Grundkapitals (Aktiensplit) und die damit verbundenen Änderungen von § 4 der Satzung Zustimmung Begründung: Mit den vorgeschlagenen Maßnahmen wird das Grundkapital der Gesellschaft nach Erhöhung aus Gesellschaftsmitteln im Verhältnis 1:3 neu eingeteilt und damit die Anzahl der Aktien verdreifacht. Damit sinkt der Aktienkurs und die Aktie wird für Kleinaktionäre interessanter, was ganz im Sinne der SdK ist. TOP 7 Anpassung der variablen Aufsichtsratsvergütung auf Grund der Neueinteilung des Grundkapitals und die entsprechende Satzungsänderung Ablehnung Begründung: Die vorgeschlagene Satzungsänderung soll den Teil der variablen Aufsichtsratsvergütung, der von der Höhe der Dividende abhängt, an die Neueinteilung des Grundkapitals anpassen. Da die SdK eine variable Vergütung des Aufsichtsrats aus grundsätzlichen Erwägungen ablehnt, kann sie auch einer Anpassung nicht zustimmen. Bei einer variablen Vergütung gewährt sich der Aufsichtsrat seine Vergütung praktisch selbst. Das widerspricht seiner Funktion als Kontrollgremium. TOP 8 Beschlussfassung über die Zustimmung zum Abschluss eines Unternehmensvertrages mit der Europa Leasing GmbH Zustimmung Begründung: Nach der Übernahme der Europa Leasing GmbH, die auf medizintechnische Geräte spezialisiert ist, ist der vorgesehene Gewinnabführungsvertrag sinnvoll. Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
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