TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des Lageberichts (einschließlich des erläuternden Berichts zu den Angaben nach § 289 Absatz 4 HGB) für das Geschäftsjahr 2016, des gebilligten Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts (einschließlich des erläuternden Berichts zu den Angaben nach § 315 Absatz 4 HGB) für das Geschäftsjahr 2016 sowie des Berichts des Aufsichtsrats Keine Abstimmung erforderlich. TOP 2 Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns Zustimmung Begründung: Es ist vorgesehen, eine Dividende von € 0,25 (Vorjahr € 0,40) auszuschütten, obwohl das Ergebnis je Aktie auf € 0,66 (Vorjahr € 0,46) um 43,5 % gestiegen ist. Die Dividendenpolitik hat sich dahingehend geändert, dass die Gewinnrücklagen deutlich gestärkt werden; während im Vorjahr nahezu der gesamte Gewinn ausgeschüttet wurde. Die Dividendenrendite liegt mit 2,6 % auf einem akzeptablen Niveau. Die Ausschüttungsquote ist mit 38 % zwar relativ niedrig und liegt unterhalb der Forderungen der SdK von 50 % Ausschüttung, jedoch ist diese Politik in die weitere Expansion und Investition in das Geschäft sinnvoll und ist zu unterstützen. TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2016 Zustimmung Begründung: Die vorgelegten Zahlen und die Weiterentwicklung der comdirect-Gruppe ist überzeugend, so dass dem Vorstand Entlastung gebührt. TOP 4 Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2016 Zustimmung Begründung: Der Aufsichtsrat ist seinen Verpflichtungen zur Kontrolle und Beratung entsprechend den Aussagen im Geschäftsbericht nachgekommen, so dass wir seine Entlastung empfehlen. TOP 5 Wahl des Abschlussprüfers, des Konzernabschlussprüfers sowie des Prüfers für die prüferische Durchsicht des Zwischenberichts für das Geschäftsjahr 2017 Zustimmung Begründung:Da die Höchstlaufzeiten, die des bisherigen Wirtschaftsprüfers abgelaufen sind, hat der Prüfungsausschuss nach der Ausschreibung Ernst & Young Wirtschaftsprüfungsgesellschaft m.b.H. zum neuen Abschlussprüfer empfohlen. Dieser Empfehlung ist zuzustimmen. Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
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