Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentlichen Hauptversammlung am 11.05.2017



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TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des Lageberichts (einschließlich des erläuternden Berichts zu den Angaben nach § 289 Absatz 4 HGB) für das Geschäftsjahr 2016, des gebilligten Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts (einschließlich des erläuternden Berichts zu den Angaben nach § 315 Absatz 4 HGB) für das Geschäftsjahr 2016 sowie des Berichts des Aufsichtsrats

 

Keine Abstimmung erforderlich.

 

 

TOP 2
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

 

Zustimmung

 

Begründung: Es ist vorgesehen, eine Dividende von € 0,25 (Vorjahr € 0,40) auszuschütten, obwohl das Ergebnis je Aktie auf € 0,66 (Vorjahr € 0,46) um 43,5 % gestiegen ist. Die Dividendenpolitik hat sich dahingehend geändert, dass die Gewinnrücklagen deutlich gestärkt werden; während im Vorjahr nahezu der gesamte Gewinn ausgeschüttet wurde. Die Dividendenrendite liegt mit 2,6 % auf einem akzeptablen Niveau. Die Ausschüttungsquote ist mit 38 % zwar relativ niedrig und liegt unterhalb der Forderungen der SdK von 50 % Ausschüttung, jedoch ist diese Politik in die weitere Expansion und Investition in das Geschäft sinnvoll und ist zu unterstützen.

 

 

TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2016

 

Zustimmung

 

Begründung: Die vorgelegten Zahlen und die Weiterentwicklung der comdirect-Gruppe ist überzeugend, so dass dem Vorstand Entlastung gebührt.

 

 

TOP 4
Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2016

 

Zustimmung

 

Begründung: Der Aufsichtsrat ist seinen Verpflichtungen zur Kontrolle und Beratung entsprechend den Aussagen im Geschäftsbericht nachgekommen, so dass wir seine Entlastung empfehlen.

 

 

TOP 5
Wahl des Abschlussprüfers, des Konzernabschlussprüfers sowie des Prüfers für die prüferische Durchsicht des Zwischenberichts für das Geschäftsjahr 2017

 

Zustimmung

 

Begründung:Da die Höchstlaufzeiten, die des bisherigen Wirtschaftsprüfers abgelaufen sind, hat der Prüfungsausschuss nach der Ausschreibung Ernst & Young Wirtschaftsprüfungsgesellschaft m.b.H. zum neuen Abschlussprüfer empfohlen. Dieser Empfehlung ist zuzustimmen.

 

Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.



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