Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentlichen Hauptversammlung am 24.05.2017



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TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2016, des gebilligten Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts sowie des Berichts des Aufsichtsrats und des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 HGB für das Geschäftsjahr 2016

 

Keine Abstimmung erforderlich.

 

 

TOP 2
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns 2016

 

Ablehnung

 

Das Ergebnis je Aktie konnte im Vergleich zum Vorjahr auf 0,87 € gesteigert werden. Die vorgeschlagene Dividende der Verwaltung beläuft sich auf 0,22 € je Aktie und ist somit im Vergleich zum Vorjahr (0,20 €) nur geringfügig angehoben worden. Letztes Jahr lag die Ausschüttungsquote bei bereits niedrigen 27 %, in diesem Jahr sinkt die Ausschüttungsquote weiter auf etwa 25 %.

 

Somit befindet sich die Ausschüttungsquote im 2. Jahr in Folge unter der von der SdK gewünschten Ausschüttungsquote, was nicht im Sinne der Aktionäre der INIT SE ist.

 

 

TOP 3
Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2016

 

Zustimmung

 

In der aktuellen Zusammensetzung des Vorstandes ist die init SE auch in den kommenden Jahren fachlich gut aufgestellt. Somit steht einer Entlastung des Vorstandes nichts im Wege.

 

 

TOP 4
Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2016

 

Zustimmung

 

Der AR hielt im GJ 2016 sechs Sitzungen ab. Die Funktion als Kontroll- und Beratungsorgan der Unternehmung kann somit nicht angezweifelt werden. An einer der Sitzung waren zwei Aufsichtsräte nicht anwesend. Der Grund hierfür wird auf der HV erfragt.

 

 

TOP 5
Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2017

 

Zustimmung

 

Die Kosten der Abschlussprüfung beliefen sich im vergangenen Jahr auf 169 T€. Die Aufwendungen für weitere Leistungen betrugen etwa 48 T€, welche zum Großteil aus sonstigen Leistungen (47 T€) entspringen.

 

Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.



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