TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Deutsche Wohnen AG und des vom Aufsichtsrat gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2016, des zusammengefassten Lageberichts für die Deutsche Wohnen AG und den Konzern einschließlich des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2016 sowie des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach den § 289 Absatz 4, § 315 Absatz 4 des Handelsgesetzbuchs (HGB) zum 31. Dezember 2016 Keine Beschlussfassung erforderlich. TOP 2 Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns des Geschäftsjahres 2016 der Deutsche Wohnen AG Zustimmung Begründung: Die SdK wird dem Vorschlag der Dividendenausschüttung zustimmen. Zu bemerken ist aber das Unterschreiten der von der SdK geforderten Ausschüttungsquote von 40-60 % des Konzernjahresüberschusses. Die Deutsch Wohnen AG liegt offensichtlich lt. Vorschlag der Tagesordnung bei 16,2 % und hat somit bei zukünftigen Ausschüttungen noch viel Spielraum nach oben. TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2016 Zustimmung Begründung: Der Vorstand hat nach unserer bisherigen Kenntnis seine Arbeit hinsichtlich der weiteren Optimierung der wesentlichen Unternehmenskennzahlen (Umsatz, Konzernjahresüberschuss u. Cash Flow) erfolgreich ausgeführt. TOP 4 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2016 Zustimmung Begründung: Der Aufsichtsrat ist nach der bisherigen Erkenntnis der SdK seinen Aufgaben der Beratung, Kontrolle und Überwachung des Vorstands stets nachgekommen. TOP 5 Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers sowie des Prüfers für die etwaige prüferische Durchsicht des verkürzten Abschlusses und des Zwischenlageberichts sowie für eine etwaige prüferische Durchsicht zusätzlicher unterjähriger Finanzinformationen Zustimmung Begründung: Die SdK wird dem vorgeschlagenen Wirtschaftsprüfer zustimmen, wünscht aber einen höheren Transparenzausweis des Honorars im Geschäftsbericht. Zwar hat sich durch den Wechsel der WP-Gesellschaft im Geschäftsjahr 2016 der nicht prüfungsrelevante Teil auf 12,6 % bezogen auf das reine Prüfungshonorar reduziert. Im Vorjahr betrug der nicht prüfungsrelevante Anteil noch 112 % des Prüfungshonorars jeweils ohne Berücksichtigung der sonstigen Bestätigungsleistungen. Aber der Bericht enthält keine Angaben, was sich hinter den sonstigen Beratungsleistungen verbirgt. TOP 6 Wahl zum Aufsichtsrat Zustimmung Begründung: Die SdK wird der vorgeschlagenen Besetzung des Aufsichtsrats zustimmen, setzt allerdings voraus, dass der Kandidat in der Hauptversammlung anwesend ist und sich den Aktionären persönlich vorstellt. TOP 7 Beschlussfassung über die Anpassung der Vergütung des Aufsichtsrats und entsprechende Satzungsänderung Zustimmung Begründung: Die SdK wird dem Vergütungsvorschlag zustimmen und begrüßt insbesondere, dass keine variablen Bestandteile in dem Aufsichtratsvergütungsvorschlag enthalten sind. Damit ist beim Aufsichtrat eine langfristige Zielorientierung verankert, während beim Vorstand eine Vergütung sowohl auf kurzfristigen Zielen wie auch einer langfristigen Komponente anzustreben ist. TOP 8 Beschlussfassung über die Schaffung eines Genehmigten Kapitals 2017 mit der Möglichkeit zum Ausschluss des Bezugsrechts und Aufhebung des bestehenden genehmigten Kapitals sowie entsprechende Änderung der Satzung Ablehnung Begründung: Die SdK wird dem Vorschlag zur Schaffung des vorgeschlagenen Kapitals aus zwei Gründen nicht zustimmen. Zum einen handelt es sich um einen Vorratsbeschluss in Höhe von 32,6 % des Grundkapitals. Zum anderen enthält er einen Bezugsrechtsausschluss von 20 % bei Sacheinlagen. Die SdK vertritt in ihren Abstimmungsrichtlinien die Auffassung, dass bei Vorratsbeschlüssen über 25 % des Grundkapitals nicht zugestimmt wird, da kein konkreter Anlass gegeben ist und 25 % im Allgemeinen als hinreichend angesehen werden können. Außerdem fordert die SdK bei Sacheinlagen eine Obergrenze von insgesamt 10 % nicht zu überschreiten, weil gerade die Bewertungsspielräume und damit auch der Aspekt der Werthaltigkeit der Sacheinlage gewissen, mitunter sehr breiten, Beurteilungsspielräumen ausgesetzt sind und somit unwillkommene Machtverschiebungen begünstigen. TOP 9 Beschlussfassung über die Erteilung einer neuen Ermächtigung zur Ausgabe von Wandelschuldverschreibungen, Optionsschuldverschreibungen, Genussrechten und/oder Gewinnschuldverschreibungen (bzw. Kombinationen dieser Instrumente) im Volumen von bis zu EUR 3,0 Mrd. mit der Möglichkeit zum Ausschluss des Bezugsrechts, Schaffung eines neuen Bedingten Kapitals 2017 in Höhe von EUR 70 Mio., Aufhebung der bestehenden (restlichen) Ermächtigung zur Ausgabe von Wandel- und Optionsschuldverschreibungen und entsprechende Satzungsänderung Ablehnung Begründung: Die SdK wird den Beschlussvorschlag zu TOP 9 ablehnen, da wie bereits zuvor unter TOP 8 ausgeführt eine Sacheinlage mit insgesamt > 10 % zur Abstimmung vorgeschlagen wird. TOP 10 Beschlussfassung über die Umwandlung der Deutsche Wohnen AG in eine Europäische Gesellschaft (Societas Europaea, SE) Zustimmung Begründung: Der Umwandlung in eine SE steht aus Sicht der SdK nichts im Weg. TOP 11 Beschlussfassung über die Sitzverlegung nach Berlin und entsprechende Satzungsänderung Zustimmung Begründung: Die SdK hat keine Einwendungen gegen eine Sitzverlegung der AG von Frankfurt nach Berlin. Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
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