Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentlichen Hauptversammlung am 14.12.2017



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Abstimmungsvorschläge zur außerordentlichen HV der KWS Saat SE am 14.12.2017

 

TOP 1

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der KWS SAAT SE, des vom Aufsichtsrat gebilligten Jahresabschlusses der KWS Gruppe (Konzernabschluss), des zusammengefassten Lageberichts für die KWS SAAT SE und die KWS Gruppe für das Geschäftsjahr vom 1. Juli 2016 bis zum 30. Juni 2017 sowie des Berichts des Aufsichtsrats und des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben gemäß §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 HGB (in der bis zum 18. April 2017 geltenden Fassung)

 

Keine Abstimmung erforderlich.

 

 

TOP 2

Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns 

 

Zustimmung

 

Begründung: Wie schon in den Vorjahren ist wieder eine Ausschüttung gemäß Konzernpolicy zwischen 20 und 25 % des Konzernergebnisses und damit deutlich unter den Forderungen der SdK geplant. Immerhin muss berücksichtigt werden, dass die Ausschüttung von bisher 3,- auf 3,20 € steigen soll, womit nahezu der gesamte Bilanzgewinn ausgeschüttet wird. Im Gegensatz zu den letzten Jahren hat sich auch der Aktienkurs endlich wieder (deutlich) positiv entwickelt. Mit Blick auf die sich daraus ergebende Gesamtrendite für die Aktionäre kann dem Vorschlag zugestimmt werden.  

 

 

TOP 3

Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands

 

Zustimmung

 

Begründung: Im Gegensatz zum eher moderaten Vorjahr konnten im abgelaufenen Geschäftsjahr alle wesentlichen Kennziffern wieder - z.T. deutlich - gesteigert werden. Zwar stieg der Umsatz mit + 3,8 % geringer als im Vorjahr, jedoch wuchs das Ergebnis mit fast 15 % überproportional, nachdem es im Vorjahr stagnierte. Die vom Vorstand eingeleiteten Maßnahmen zur Verbesserung der Profitabilität (u.a. der weitgehende Rückzug aus dem defizitären Kartoffelgeschäft) haben also positive Wirkung gezeigt. Insgesamt ist die Gesellschaft für die Zukunft gut gerüstet.


 

TOP 4

Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats

 

Zustimmung

 

Begründung: Der wie gewohnt sehr ausführliche Bericht lässt erkennen, dass der AR seine Kontroll- und Beratungsaufgaben u.a. in 6 Sitzungen umfassend und zum Wohle des Unternehmens wahrgenommen hat. Damit ist er seinen Pflichten mehr als nur nachgekommen.

  

TOP 5

Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2017/2018

 

Zustimmung

 

Begründung: Gegen die erneute Bestellung der im Vorjahr erstmals bestellten Ernst & Young GmbH bestehen keine Einwände, zumal erstmals auch keinerlei sonstige Leistungen über die Prüfung hinaus erbracht wurden.
 
 

TOP 6

Neuwahlen zum Aufsichtsrat

 

Zustimmung (Einzelabstimmung):

 

Begründung: Gegen die Wiederwahl der bisherigen AR-Mitglieder bestehen keine Einwände. Dasselbe gilt (vorbehaltlich einer zufriedenstellenden Darlegung des Auswahlprozesses) für den Neuvorschlag Balli. Er verfügt augenscheinlich über die notwendige Expertise. Anhaltspunkte gegen seine Unabhängigkeit und zeitliche Verfügbarkeit sind nicht erkennbar. 
 

 

TOP 7

Beschlussfassung über die Anpassung der Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats und entsprechende Satzungsänderung

 

Zustimmung

 

Begründung: Mit der geplanten Umstellung auf eine reine Fixvergütung beendet die Gesellschaft endlich ein langjähriges und von der SdK regelmäßig kritisiertes Ärgernis. Dass die Umstellung allerdings genutzt wird, die bisher schon recht hohe Gesamtvergütung von 28.000 € fix plus (regelmäßig erreichten - gedeckelten) 28.000 € variabel nun auch noch leicht auf 60.000 € fix anzuheben, ist nicht nur psychologisch ungeschickt, sondern hebt den Dotierungsrahmen auch auf ein grenzwertiges Niveau. Berücksichtigt werden muss allerdings der in den letzten Jahren deutlich gestiegene Verantwortungszuwachs des ARs sowie der Umstand, dass es sich um die erste Veränderung seit 2009 handelt. Auf der HV wird eine klare Aussage dazu eingefordert, dass auch die neue Vergütung wieder für einen ähnlichen Zeitraum unangetastet bleiben soll. In diesen Fall kann dem TOP mit Blick auf die eingangs erwähnte geforderte Umstellung (gerade noch) zugestimmt werden.  
 

 

Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.



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