Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentlichen Hauptversammlung am 30.05.2017



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TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2016, des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2016 einschließlich des zusammengefassten Lageberichts für die Gesellschaft und den Konzern, des in dem zusammengefassten Lagebericht enthaltenen erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 HGB sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2016

 

Keine Abstimmung erforderlich.

 

 

TOP 2
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

 

Zustimmung

 

Begründung: Die Erwartungen wurden zwar nicht erfüllt, der Gesamtumsatz liegt leicht unter dem des Vorjahres. Das Gesamtergebnis des Unternehmens liegt ca. gleichauf mit dem vorangegangenen Geschäftsjahr. Das Ergebnis je Aktie mit EUR 0,81 ist im Vergleich zum Vorjahr (EUR 0,94) niedriger ausgefallen. Die Dividendenzahlung wird mit EUR 0,50 je Aktie (wie im Vorjahr) in Aussicht gestellt, so dass sich eine aktionärsfreundliche Ausschüttungsquote von rund 62% ergibt. 

 

 

TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2016

 

Zustimmung

 

Begründung: Der Umsatz in Amerika ist zurückgegangen, jedoch konnte im Vergleich zum Vorjahr der Gesamtumsatz insgesamt fast gehalten werden; insgesamt ist ein Umsatzrückgang von 1% zu veranschlagen. Der Vorstand hat neue Maßnahmen ergriffen, das Geschäft konkurrenzfähig zu halten (wie z.B. Produktionen vor Ort in Brasilien und China, Markendesign, ECommerce).

 

 

TOP 4
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2016

 

Zustimmung

 

Begründung: Der Aufsichtsrat ist seinen Beratungs- und Überwachungspflichten nachgekommen. Das Plenum des Aufsichtsrats hat sieben Sitzungen abgehalten, der Präsidialausschuss fünf und der Prüfungsausschuss sechs Sitzungen; in drei Fällen hat der Aufsichtsrat Beschluss im schriftlichen Verfahren gefasst. 

 

 

TOP 5
Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers für den Jahres- und Konzernabschluss des Geschäftsjahres 2017 und für die prüferische Durchsicht des verkürzten (konzernbezogenen) Abschlusses und des (konzernbezogenen) Zwischenlageberichts im Geschäftsjahr 2017

 

Ablehnung

 

Begründung: Gegen die Bestellung von Ernst & Young Wirtschaftsprüfergesellschaft bestehen grundsätzlich keine Bedenken. Jedoch wurden in 2016 erneut wie bereits in den Vorjahren Steuerberatungsleistungen an den Abschlussprüfer in hohem Maße vergeben. Die SdK fordert hier konsequent eine strikte Trennung zwischen Beratung und Abschlussprüfung, um die Unabhängigkeit zu wahren. Aus diesem Grund kann die SdK der Wahl von Ernst & Young nicht zustimmen. 

 

 

TOP 6
Beschlussfassung über die Schaffung eines Genehmigten Kapitals 2017 mit der Möglichkeit zum Ausschluss des Bezugsrechts sowie über die entsprechende Satzungsänderung

 

Ablehnung

 

Begründung: Die Verwaltung möchte sich durch die Schaffung des Genehmigten Kapitals 2017 mit Möglichkeit zum  Ausschluss des Bezugsrechts um 17.535.000 durch Ausgabe auf den Namen lautende Stückaktien genehmigen lassen. Bei einem Grundkapital vom EUR 70.140.000,00 entspricht dies einer Grundkapitalerhöhung von bis zu 25%. Dies erachtet die SdK als einen zu großen Einschnitt in die Eigentumsstruktur. Des Weiteren stimmt die SdK Kapitalerhöhungen gegen Sacheinlagen nur bis zu 10% zu. Zudem wird kein konkreter Verwendungszweck des Genehmigten Kapitals genannt. 

 

 

TOP 7
Beschlussfassung über die Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien und deren Verwendung, einschließlich der Ermächtigung zum Ausschluss von Andienungs- und Bezugsrechten sowie zur Einziehung erworbener eigener Aktien und Kapitalherabsetzung

 

Ablehnung

 

Begründung: Die Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien und deren Verwendung unter Ausschluss von Andienungs- und Bezugsrechten ist ebenfalls (siehe TOP 6) ein Einschnitt in Aktionärsrechte. Kumulativ erhöht sich somit der Bezugsrechtsausschluss. Auch die Verwendung der eigenen Aktien gegen Sacheinlagen erachtet die SdK hier als kritisch an.

 

Des Weiteren steht dieser Tagesordnungspunkt diametral zum TOP 6 der Kapitalerhöhung. Entweder das Unternehmen benötigt Kapital (Kapitalerhöhung) oder nicht (Kapitalherabsetzung).

 

Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.



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Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.