Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentlichen Hauptversammlung am 29.06.2017



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TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses, der Lageberichte für die SURTECO SE und den Konzern einschließlich des erläuternden Berichts zu den Angaben nach § 289 Abs. 4, § 315 Abs. 4 des Handelsgesetzbuchs (HGB) sowie der Erklärung zur Unternehmensführung gemäß § 289a HGB mit dem Corporate Governance Bericht für das Geschäftsjahr 2016, des Vorschlags für die Verwendung des Bilanzgewinns und des Berichts des Aufsichtsrats

 

Keine Abstimmung erforderlich.

 

 

TOP 2
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

 

Zustimmung

 

Begründung: Die Ausschüttung einer Dividende in Höhe von 0,80 Euro je Aktie entspricht einer Ausschüttungsquote bezogen auf den Konzernjahresüberschuss in Höhe von 52%.

 

Die SdK fordert in der Regel eine Ausschüttungsquote in Höhe von mindestens 40%.

 

Somit kann dem Beschlussvorschlag zugestimmt werden.

 

 

TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2016

 

Zustimmung

 

Begründung: Das Unternehmen hat sich in den letzten Jahren gut entwickelt und die Gesellschaft ist für die Zukunft entsprechend aufgestellt. Ebenfalls werden die Aktionäre fair am Unternehmenserfolg beteiligt. 

 

Es gibt daher keinen ersichtlichen Grund, den Vorstand nicht zu entlasten.

 

 

 TOP 4
Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2016

 

Zustimmung

 

Begründung: Der Aufsichtsrat hat in insgesamt fünf Sitzungen die Arbeit des Vorstands überwacht und stand diesem auch beratend zur Seite. Die Entwicklung der Gesellschaft in den letzten Jahren spricht für die gute Arbeit des Aufsichtsrates. Es gibt keinen Grund, die Entlastung zu verweigern.

 

 

TOP 5
Wahl zum Aufsichtsrat

 

Zustimmung

 

Begründung: Herr Dr. Amberger ist Mitglied zweier Beiräte und Aufsichtsratsvorsitzender der River - KWS Segmentes S.A. Er verfügt somit über genug Erfahrung, um die Funktion auszufüllen. Ferner sind keine Gründe zu finden, weshalb der Kandidat nicht weiterhin als Aufsichtsrat tätig sein sollte.

 

 

TOP 6
Wahl des Abschlussprüfers sowie des Prüfers für die prüferische Durchsicht von Zwischenfinanzberichten für das Geschäftsjahr 2017

 

 Ablehnung

 

Begründung: Die PricewaterhouseCooper GmbH war bereits letztes Jahr Abschlussprüfer und wäre durch ihre Erfahrung bei der Betreuung von börsennotierten Unternehmen generell geeignet, das Mandat auch in 2017 zu übernehmen. Allerdings weisen wie bereits im Vorjahr die Steuer- sowie sonstigen Beratungsleistungen neben der reinen Abschlussprüfung einen Umfang auf, der der SdK erhebliche Zweifel an der Unabhängigkeit entstehen lassen. Somit ist aus Sicht der SdK die Wiederwahl des Abschlussprüfers abzulehnen.

 

 

Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.



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Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.