Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentlichen Hauptversammlung am 24.05.2017



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TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der GRAMMER AG und des gebilligten Konzernabschlusses, des Lageberichts der GRAMMER AG und des GRAMMER Konzerns, des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 HGB sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2016.

 

Keine Abstimmung erforderlich.

 

 

TOP 2
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns zum 31. Dezember 2016

 

Zustimmung.

 

Begründung: Mit einer Ausschüttung von € 1,30 je dividendenberechtigter Stückaktie und einem Gesamtbetrag von € 14,579 Mio. schüttet die Gesellschaft rund 28% des Bilanzgewinns (in Höhe von € 51,246 Mio.) und rund 32% des Konzernergebnisses nach Steuern (in Höhe von € 45,2 Mio.) aus.

 

Aus Sicht der SdK sollte den Aktionären bei ausgereiften Unternehmen generell eine Quote von 40 bis 60% des Konzernjahresüberschusses ausgeschüttet werden. Im vorliegenden Fall kann allerdings dem Dividendenvorschlag in Höhe von € 1,30 zugestimmt werden, da sich die Grammer AG auf einem Wachstumspfad befindet, der weiterhin solide finanziert werden sollte.

 

Aus Sicht der SdK sollten die Aktionäre daher die Ausschüttungspolitik mittragen und für den Vorschlag der Verwaltung zur Gewinnverwendung stimmen.

 

 

TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2016

 

Zustimmung.

 

Begründung: Im Berichtsjahr ist der Konzernumsatz um 18,9% auf den Rekordwert von € 1.695,5 Mio. (Vorjahr € 1.425,7 Mio.) angestiegen. Das im Berichtsjahr erzielte Ergebnis vor Steuern beträgt € 62,7 Mio. (Vorjahr € 35,7 Mio.). Das Ergebnis nach Steuern beträgt € 45,2 Mio. (Vorjahr € 23,8 Mio.).

 

Die Grammer AG verzeichnet damit den sechsten Umsatzrekord in Folge. Die globale Wachstumsstrategie, die der Vorstand nach der Weltwirtschaftskrise 2009 eingeschlagen hat, trägt ihre Früchte.

 

Es besteht auf dieser Grundlage kein Anlass daran zu zweifeln, dass der Vorstand seinen Pflichten im Berichtsjahr ordnungsgemäß nachgekommen ist. Aus Sicht der SdK ist den Mitgliedern des Vorstands daher die Entlastung zu erteilen.

 

 

TOP 4
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2016

 

Zustimmung.

 

Begründung: Der Aufsichtsrat tagte in vier ordentlichen und zwei außerordentlichen Sitzungen. Weiterhin fanden zwölf Sitzungen der verschiedenen Ausschüsse statt. Der Aufsichtsrat hat einen sehr detaillierten Bericht über seine Tätigkeit im Geschäftsjahr 2016 abgegeben. Es bestehen keine Zweifel, dass der Aufsichtsrat seine Überwachungs- und Beratungsfunktionen ordnungsgemäß wahrgenommen hat. Aus Sicht der SdK ist den Mitgliedern des Aufsichtsrats daher die Entlastung zu erteilen.

 

 

TOP 5
Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers sowie des Zwischenabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2017

 

Ablehnung.

 

Begründung: Nach Auffassung der SdK sollte über die gesetzlichen Anforderungen in § 319 a HGB hinaus generell alle zehn Jahre die Prüfungsgesellschaft und nicht nur der unterzeichnende Prüfungsleiter gewechselt werden.

 

Die ERNST & YOUNG GmbH sollte nach mehr als zehnjähriger Prüfungstätigkeit nicht mehr als Prüfer bestellt werden.

 

 

TOP 6
Abberufung von Aufsichtsratsmitgliedern

 

Ablehnung.

 

Begründung: Zum Zeitpunkt der Erstellung des Abstimmungsverhaltens liegt keine Aussage darüber vor, welche Aufsichtsräte abberufen werden sollen und warum diese Abberufung erfolgen soll.

 

Die SdK kann keine Pflichtverletzungen der amtierenden Aufsichtsratsmitglieder erkennen, und lehnt daher deren Abberufung ab.  

 

 

TOP 7
Beschlussfassung über die Neuwahl von drei Aufsichtsratsmitgliedern

 

Ablehnung.

 

Begründung: Aus Sicht der SdK sollte die Zusammensetzung der Anteilseigner im Aufsichtsrat die Eigentümerstruktur der Gesellschaft widerspiegeln. Die Cascade International Investment GmbH hält jedoch offensichtlich nur rund 10% des Grundkapitals der Grammer AG. Aus Sicht der SdK steht der Cascade International Investment GmbH aufgrund der Höhe ihrer Beteiligung maximal ein Aufsichtsratssitz zu.

 

Zudem wünscht die SdK die Vorlage von Lebensläufen für Aufsichtsratskandidaten, um sich eine Meinung bilden zu können. Entsprechende Angaben zu den Lebensläufen der vorgeschlagenen Kandidaten liegen derzeit nur ansatzweise vor.

 

 

TOP 8
Vertrauensentzug gegenüber Vorstandsmitgliedern

 

Ablehnung.

 

Begründung:Aus Sicht der SdK besteht kein Grund für einen Vertrauensentzug gegenüber Vorstandsmitgliedern. Es ist auch völlig unklar, welchen Mitgliedern des Vorstands das Vertrauen entzogen werden soll. Auf das geplante Abstimmverhalten zu TOP 3 wird verwiesen.

 

 

TOP 9
Prüfung und Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen gegen Vorstand und Aufsichtsrat im Zusammenhang mit der Begebung einer Pflichtwandelanleihe über EUR 60,0 Mio.

 

Ablehnung.

 

Begründung: Die SdK ist zwar prinzipiell gegen den Einsatz von Kapitalvorratsbeschlüssen unter Ausschluss des Bezugsrechtes der Altaktionäre. Aufgrund der besonderen Situation und der völlig unklaren Strategie der Hastor-Gruppe erscheint ein Einsatz der Pflichtwandelanleihe zur Gefahrenabwehr angemessen.  

 

Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Verpflichtungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.  



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Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.