Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentlichen Hauptversammlung am 20.04.2017



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TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der GEA Group Aktiengesellschaft und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2016, des mit dem Lagebericht der GEA Group Aktiengesellschaft zusammengefassten Konzernlageberichts zum Geschäftsjahr 2016 einschließlich des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach § 289 Abs. 4 und § 315 Abs. 4 HGB sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2016

 

Keine Abstimmung erforderlich.

 

 

TOP 2
Verwendung des Bilanzgewinns

 

Zustimmung

 

Begründung: Die SdK freut sich über die vorgeschlagene Ausschüttungsquote, insbesondere auch darüber, dass die von der SdK geforderte Ausschüttungsquote von 40-60% des Konzernjahresüberschusses erreicht wird.

 

Es ist erfreulich, dass wie im Vorjahr eine Dividendenzahlung von 0,80 € vorgeschlagen wird, obwohl sich das Ergebnis je Aktie von 1,88 € auf 1,48 € reduziert hat. Die Ausschüttungsquote liegt mit ca. 54 % somit im Rahmen der von der SdK geforderten Bandbreite von 40-60 %.

 

 

TOP 3
Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2016

 

Zustimmung

 

Begründung: Der Vorstand hat seine Aufgaben der Unternehmensführung auch im abgelaufenen Geschäftsjahr erfolgreich durchgeführt. Dies gilt auch unter der unter dem Vorjahresergebnis liegenden Ergebnisentwicklung.

 

 

TOP 4
Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2016

 

Zustimmung

 

Begründung: Der Aufsichtsrat hat seine Aufgaben der Beratung, Kontrolle und Überwachung des Vorstands aus Sicht der SdK stets wahrgenommen und ist daher zu entlasten.

 

 

TOP 5
Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2017

 

Ablehnung

 

Begründung: Die SdK hat grundsätzlich keine Bedenken gegen den Wirtschaftsprüfer, allerdings lassen nichtprüfungsrelevante Leistungen in Höhe von 68 % des Prüfungshonorars Zweifel an einer völligen Unabhängigkeit des Prüfers aufkommen. Die SdK empfiehlt eine strikte Trennung zwischen Beratungs- und Prüfungsunternehmen.

 

 

TOP 6
Aufhebung des Genehmigten Kapitals I gemäß § 4 Abs. 3 der Satzung, Schaffung eines neuen Genehmigten Kapitals I mit der Ermächtigung zum Ausschluss des Bezugsrechts zum Ausgleich von Spitzenbeträgen und von Verwässerungseffekten zulasten der Gläubiger von Schuldverschreibungen mit Wandlungs- oder Optionsrechten bzw. -pflichten und entsprechende Änderung von § 4 Abs. 3 der Satzung

 

Ablehnung

 

Begründung: Der Beschluss zur Schaffung eines Genehmigten Kapitals in Höhe von ca. 15 % des Grundkapitals ist grundsätzlich zustimmungsfähig.

Aus der Satzung ist jedoch zu entnehmen, dass zwei weitere Genehmigte Kapitalia über weitere ca. 35 % des Grundkapitals, überwiegend gegen Bezugsrechtsausschluss und gegen mögliche Sacheinlagen sowie Bedingtes Kapital in Höhe weiterer ca. 10 % vorgesehen sind, die der Gesellschaft hinreichend Flexibilität geben sollten

 

Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.   



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Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.