Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentlichen Hauptversammlung am 29.06.2017



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TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der MLP AG zum 31. Dezember 2016, des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2016, des zusammengefassten Lageberichts und Konzernlageberichts für die MLP AG und den Konzern zum 31. Dezember 2016, des Berichts des Aufsichtsrats sowie den Vorschlag des Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns.

 

Keine Abstimmung erforderlich.

 

 

TOP 2
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns zum 31. Dezember 2016

 

Zustimmung


Begründung: Der Dividendenvorschlag sieht eine Ausschüttung vom mehr als 61% des Konzernjahresüberschusses vor und liegt damit sogar oberhalb der von der SdK geforderten Bandbreite von 40% bis 60%.

 

 

TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2016

 

Zustimmung


Begründung: Der Vorstand konnte den Umsatz auch in Form der Ausweitung kontinuierlicher Erträge um mehr als 10% steigern. Richtig ist, dass sich diese Umsatzsteigerung im Jahre 2016 nicht im Ergebnis niedergeschlagen hat. Dies findet seinen Grund in nochmals und plangemäß aufgetretenen Einmaleffekten aufgrund der Umsetzung des Effizienzprogrammes. Der Vorstand hat das Geschäftsmodell unter den veränderten Rahmenbedingungen, insbesondere dem Niedrigzinsumfeld konsequent weiterentwickelt und damit Lösungsansätze auf die in Deutschland schwache Nachfrage nach privater Altersvorsorge gefunden. Nun muss die Verbreiterung der Umsatzbasis sich noch im Ergebnis niederschlagen. Erklärungsbedürftig ist, dass sich die Quote für bezogene „Provisionsfremdleistungen“ deutlich erhöht hat und damit natürlich die Marge schwächt.

 

 

TOP 4
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2016

 

Zustimmung


Begründung: Der Aufsichtsrat ist seiner Kontroll- und Überwachungspflicht nachgekommen und hat die Schwerpunkte mit Ausrichtung auf die Weiterentwicklung des Geschäftsmodelles richtig gesetzt. Dass auch die Auseinandersetzung mit regulatorischen Themata einen bedeutenden Anteil der AR-Tätigkeit beansprucht hat, ist im Finanzbereich ja bereits seit Jahren der Regelfall.

 

 

TOP 5
Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2017

 

Zustimmung
 

Begründung: Der Abschlussprüfer hat für sog. sonstige Leistungen Honorar von mehr als 16% gemessen am Abschlussprüferhonorar erhalten. Die SdK fordert im Grundsatz die generelle Trennung von Prüfung und Beratung und trägt Leistungen außerhalb der Abschlussprüfung nur ausnahmsweise aus zwingenden Gründen und bis zu maximal 25% des Prüfungshonorars mit.  Damit ist die von der SdK geforderte Obergrenze zwar eingehalten, jedoch fehlen die hierfür erforderlichen Erläuterungen. Die SdK geht jedoch davon aus, dass diese in der HV gegeben werden können und stimmt deswegen der Beschlussvorlage zu. Künftig  wird die Gesellschaft jedoch damit rechnen müssen, daß bei fehlender Erläuterung der sonstigen Leistungen sowie deren Notwendigkeit der Erbringung durch den Abschlussprüfer die Zustimmung versagt werden wird.

 

 

TOP 6
Beschlussfassung über die Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien einschließlich der Verwendung unter Ausschluss des Bezugsrechts

 

Ablehnung


Begründung: Die SdK hält diesen Beschlussvorschlag für verfrüht und regt an, diesen von der Tagesordnung zu streichen und gegebenenfalls auf der HV im Jahre 2018 wieder zu unterbreiten.

Generell bevorzugt die SdK anstelle von Aktienrückkäufen eine höhere Dividende. Sollte der Aktienrückkauf allerdings ein Instrument zur Optimierung der Kapitalstruktur sein, tritt die SdK der Zustimmung zu einer solchen Beschlussvorlage näher, wenn und soweit als Eingangsbedingung eine angemessene Dividendenausschüttung ebenfalls vorliegt.

Gegenwärtig sind wir allerdings der Meinung, dass man zunächst einmal ein Normaljahr ohne sog. belastende Einmaleffekte absolviert haben sollte, bevor man dieses Instrument erhält.

 

 

TOP 7
Beschlussfassung über die Ermächtigung zum Einsatz von Eigenkapitalderivaten beim Erwerb eigener Aktien

 

Ablehnung
 

Begründung: Zunächst darf auf die Begründung zu TOP 6 verwiesen werden. Dessen ungeachtet hält die SdK die Ermächtigung zum Einsatz von Derivaten bei einer Ermächtigung zum Rückkauf eigener Aktien nach § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG wegen der Nähe zum verbotenen Eigenhandel aus grundsätzlichen Erwägungen heraus ab.

 

 

TOP 8
Beschlussfassung über die formwechselnde Umwandlung der Gesellschaft in eine Europäische Aktiengesellschaft (SE)

 

Zustimmung


Begründung: Die von der Verwaltung angeführten Gründe, insbesondere die Möglichkeit zur unternehmensgerechten Bestimmung der Größe des Aufsichtsrats vermögen zu überzeugen. Ein Einschnitt in die Rechte der Aktionäre im Vergleich zum bisherigen Status Quo (AG) erfolgt nicht. Bezüglich satzungsändernder Beschlüsse tritt sogar eine leichte Verbesserung der Rechtsposition durch Erhöhung der Anforderungen (Präsenz) ein.

 

Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.

 



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