TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2016, der Lageberichte für die LEONI AG und den Konzern, jeweils mit dem erläuternden Bericht zu den Angaben nach § 289 Abs. 4 des Handelsgesetzbuchs (HGB) bzw. § 315 Abs. 4 HGB, sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2016 Keine Abstimmung erforderlich. TOP 2 Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns Zustimmung Begründung: Zwar beträgt die Ausschüttungsquote über 150%, allerdings wird dadurch eine Dividendenkontinuität gewahrt. Die solide Eigenkapitalsituation lässt eine solche Ausschüttung auch zu. TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2016 Zustimmung Begründung: Dem Vorstand ist es im abgelaufenen Geschäftsjahr gelungen wichtige Umstrukturierungen abzuschließen und Leoni operativ gut aufzustellen. Überschattet wurde das Geschäftsjahr 2016 von einem Betrugsfall im 3. Quartal, der Kosten in Höhe von 40 € Millionen verursachte. Aus Sicht der SdK liegt die Verantwortung für diesen Betrugsfall allerdings nicht beim Vorstand. Einzelne Mitarbeiter haben sich über bestehende Vorschriften, die genau solche Vorkommnisse verhindern sollen, hinweggesetzt. Der Vorstand hat in den Jahren zuvor einige Maßnahmen initiiert, die bei genauer Befolgung der einzelnen Mitarbeiter eine solche Situation vermieden hätten. TOP 4 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2016 Zustimmung Begründung: Der Aufsichtsrat ist seinen Verpflichtungen zur Kontrolle und Beratung entsprechend den Aussagen im Geschäftsbericht nachgekommen, so dass die SdK seine Entlastung empfiehlt. Auch beim unter TOP 3 erwähnten Betrugsfall sieht die SdK kein Verschulden beim Aufsichtsrat. Weiterhin ist positiv zu erwähnen, dass der Aufsichtsrat als Reaktion auf den Betrugsfall einen externen Experten beauftragt hat, den Sachverhalt aufzuklären und etwaige Maßnahmen zu benennen. TOP 5 Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2017 sowie des Abschlussprüfers für die prüferische Durchsicht des verkürzten Abschlusses und des Zwischenlageberichts für das erste Halbjahr des Geschäftsjahrs 2017 Ablehnung Begründung: Aus Sicht der SdK erbringt der Wirtschaftsprüfer in einem deutlich überhöhten Maß andere Beratungsdienstleistungen für die Gesellschaft. Diese Konstellation könnte die Unabhängigkeit und Objektivität des Abschlussprüfers einschränken. TOP 6 Wahlen zum Aufsichtsrat Zustimmung Begründung: Gegen die Wiederwahl der Aufsichtsratsmitglieder gibt es seitens der SdK keine Bedenken. TOP 7 Beschlussfassung über die Aufhebung des genehmigten Kapitals 2012, über die Schaffung eines neuen genehmigten Kapitals 2017 gegen Bar- und/oder Sacheinlagen mit der Ermächtigung zum Ausschluss des Bezugsrechts und über die entsprechende Änderung der Satzung Ablehnung Begründung: Der Schaffung eines genehmigtem Kapitals in Höhe von 50% des bestehenden Grundkapitals mit der Möglichkeit eines Bezugsrechtsausschlusses in Höhe von 10% des bestehenden Grundkapitals stimmt die SdK nicht zu. Die SdK trägt Kapitalvorratsbeschlüsse regelmäßig bis zu einer Höhe von 25% mit, hiervon mit Bezugsrechtsausschluss bis maximal 10%, wobei alle Kapitalvorratsbeschlüsse zusammengenommen werden. Mit der Schaffung eines neuen genehmigten Kapitals würden die Vorratskapitalia auf einen Wert von 70% des zurzeit bestehenden Grundkapitals anwachsen. Der Ausschluss von Bezugsrechten würde sich auf 30% des bestehenden Grundkapitals summieren. Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
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