TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des gebilligten Konzern-Abschlusses, des Lageberichts der Gesellschaft und des Konzerns für das Geschäftsjahr 2016 mit dem Bericht des Aufsichtsrats und dem erläuternden Bericht des Vorstands zu den Angaben der §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 und § 289 Abs. 5 HGB Keine Abstimmung erforderlich. TOP 2 Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2016 Zustimmung Begründung: Die Dividende wird gegenüber dem Vorjahr um 25 Cent auf 1,50 € je Aktie erhöht. Das entspricht einer Ausschüttungsquote von 36,86 % des Konzernergebnisses. Damit liegt der Vorschlag unterhalb des von der SdK favorisierten Rahmens von 40-60% des Konzernjahresüberschusses. Aufgrund der Tatsache, dass der Anstieg des Konzernjahresüberschusses gegenüber dem Vorjahr einmaligen Sondereffekten geschuldet ist und im Hinblick auf die anstehenden Investitionen für Terminal 3 kann dem Vorschlag der Verwaltung dennoch die Zustimmung erteilt werden. TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2016 Zustimmung Begründung: Das Unternehmen hat insgesamt in einem schwierigen wirtschaftlichen und regulatorischen Umfeld ein angemessenes Ergebnis erwirtschaftet. Daher besteht kein Anlass, die Entlastung zu versagen. TOP 4 Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2016 Zustimmung Begründung: Der Bericht des Aufsichtsrats ist aussagekräftig. Es kann davon ausgegangen werden, dass der Aufsichtsrat seiner Beratungs-, Überwachungs- und Kontrollfunktion nachgekommen ist. TOP 5 Bestellung des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2017 Zustimmung Begründung: Gegen die vorgeschlagene Gesellschaft liegen keine Einwände vor, zumal die nicht im Detail ausgewiesenen anderen Bestätigungsleistungen mit 20% des AP-Honorars gerade noch im akzeptablen Rahmen liegen. TOP 6 Beschlussfassung über die Aufhebung des bestehenden Genehmigten Kapitals, über die Schaffung eines Genehmigten Kapitals und die entsprechende Satzungsänderung Ablehnung Begründung: Grundsätzlich bestehen gegen die Förderung von Mitarbeiterbeteiligungen am Unternehmen keine Einwände, da sie zur allgemeinen Förderung der Aktienkultur und zur verbesserten Identifikation der Mitarbeiter mit dem Unternehmen beitragen können. Es ist im vorliegenden Fall jedoch nicht ersichtlich, warum die Fraport AG zu diesem Zweck ein genehmigtes Kapital benötigt. Es wäre sinnvoller, den interessierten Mitarbeitern die zusätzliche Entlohnung als Entgelt zu gewähren, welches bei Interesse für den Kauf von Fraport-Aktien verwendet werden kann. Da es sich bei der Fraport-Aktie um einen mit geringem Spread handelbaren Index-Wert handelt, dürfte der Erwerb keine Probleme bereiten. TOP 7 Beschlussfassung über die Zustimmung zu Beherrschungs- und Ergebnisabführungsverträgen Zustimmung Begründung: Es handelt sich um übliche Verträge innerhalb eines Konzernverbundes, welche vor allem der steuerlichen Optimierung dienen. Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
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