TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses zum 30. September 2016 sowie der Lageberichte für die Carl Zeiss Meditec AG und den Konzern für das Geschäftsjahr 1. Oktober 2015 bis 30. September 2016, jeweils mit dem erläuternden Bericht des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 HGB, des Vorschlags des Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns und des Berichts des Aufsichtsrats. Keine Abstimmung erforderlich. TOP 2 Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2015/16 Ablehnung Begründung: Zwar wird die Dividende gegenüber dem Vorjahr erhöht, doch völlig ohne Verhältnis zur Erhöhung des Gewinns um mehr als 50%. Die Ausschüttungsquote sinkt damit auf nurnoch 34,7% und wäre die niedrigste seit Jahren. TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2015/16 Zustimmung Begründung: Der Vorstand hat das Unternehmen im Ergebnis erfolgreich geführt. Es gibt aber Kritikpunkte: Der Einstieg bei Oraya war offenbar eine Fehlentscheidung. Massen von Liquidität liegen im Konzern Treasury des Zeiss-Konzerns herum, die für Dividenden verwendet werden könnten. Stattdessen steigen sogar noch die Zinsaufwendungen. Im neuen Geschäftsjahr erfolgt sogar noch eine Kapitalerhöhung, ohne dass bis heute bekannt wäre, wofür eigentlich. TOP 4 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2015/16 Zustimmung Begründung: Der Aufsichtsrat hat den Vorstand zumindest zum positiven Ergebnis begleitet. Die Kritikpunkte entsprechen denen beim Vorstand, da der AR diese Entscheidungen mitgetragen hat. TOP 5 Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2016/17 Zustimmung Begründung: Ernst & Young ist fachlich geeignet und prüft erst seit wenigen Jahren. An der Unabhängigkeit bestehen keine Zweifel. TOP 6 Schaffung eines genehmigten Kapitals 2017 mit der Ermächtigung zum Ausschluss des Bezugsrechts sowie entsprechende Satzungsänderungen Ablehnung Begründung: Da eine Kapitalerhöhung um bis zu 15% auch durch Sacheinlagen unter Ausschluss des Bezugsrechts möglich ist, ist dem Vorschlag schon aus prinzipiellen Erwägungen heraus die Zustimmung zu versagen. Zudem besteht ohnehin noch ein genehmigtes Kapital in Höhe von 40% des Grundkapitals 2017. Würde dies zu ähnlichen Kursen umgesetzt wie bei der 10%igen Kapitalerhöhung Anfang 2017, würde dies einen Mittelzufluss von etwa 1,2 Mrd. € bewirken. Das sollte wohl genügen. Zumal keinerlei konkreter Verwendungszweck in Aussicht gestellt wird und schon jetzt massenhaft flüssige Mittel herumliegen bzw. nur anderen Gesellschaften des Zeiss-Konzerns zugutekommen, ist der Antrag abzulehnen. TOP 7 Beschlussfassung über die Zustimmungen zum Abschluss eines Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages zwischen der Carl Zeiss Meditec AG und der Carl Zeiss Meditec Asset Management Verwaltungsgesellschaft mbH Zustimmung Begründung: Es handelt sich um einen üblichen Vertrag mit einem Tochterunternehmen im Rahmen der auch steuerlichen Organschaft. Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
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