TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der DEUTZ AG, des gebilligten Konzernabschlusses und des für die DEUTZ AG und den Konzern zusammengefassten Lageberichts, jeweils für das Geschäftsjahr 2016, der erläuternden Berichte des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4 und 315 Abs. 4 HGB sowie des Berichts des Aufsichtsrats über das Geschäftsjahr 2016 Keine Abstimmung erforderlich. TOP 2 Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2016 Zustimmung Begründung: Der Vorstand schlägt eine Dividende von € 0,07 vor. Bei einem Gewinn je Aktie von € 0,14 sind dies 50% und bewegt sich im Bereich, der von der SdK in ihren Abstimmungsrichtlinien Ausschüttungsquote von 40%-60% des Gewinnes je Aktie. TOP 3 Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2016 Zustimmung Begründung: Trotz der herausfordernden wirtschaftlichen Lage (Dieselproblematik/ Brexit / Trumpwahl / sinkender Markt) konnte der Vorstand der Deutz AG den Umsatz leicht steigern. Auch das EBIT konnte von € 4,9 Mio. auf € 23,4 Mio. gesteigert werden. Dies zeigt, dass die vom Vorstand ergriffenen Maßnahmen zur Effizienzsteigerung wirken. TOP 4 Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2016 Zustimmung Begründung: Der AR hat den Vorstand bei seiner Arbeit mit Rat und Tat unterstützt und somit das zuvor beschriebene insgesamt positive Ergebnis mit erwirkt. TOP 5 Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2017 Zustimmung Begründung: Es bestehen keine fachlichen oder persönlichen Bedenken gegen die Wirtschaftsprüfer, insbesondere bestehen auch keine Bedenken hinsichtlich ihrer Unabhängigkeit, da sie lediglich Bestätigungsleistungen erbringen und somit nicht durch vorherige Beratung oder Vorbefassung mit den zu prüfenden Sachverhalten in die Gefahr eines Konfliktes geraten. Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
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