Abstimmungsvorschläge zur HV der WashTec AG am 3.5.2017 TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2016; Vorlage des zusammengefassten Lageberichts für die WashTec AG und für den Konzern für das Geschäftsjahr 2016 mit dem erläuternden Bericht des Vorstands zu den Angaben gemäß §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 HGB; Vorlage des Vorschlags des Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns und des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2016 Keine Abstimmung erforderlich. TOP 2 Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns Zustimmung Begründung: Die Ausschüttungsquote liegt bei etwa 92 Prozent des Ergebnisses. Die SdK hält grundsätzlich eine Ausschüttungsquote von 40 bis 60 Prozent für angemessen. Das Unternehmen generiert aber regelmäßig so hohe Cashflows (in den letzten 3 Jahren jeweils über 20 Mio. EUR) und weist eine nur geringe Verschuldung auf; größere außergewöhnliche Ausgaben stehen nicht an. Die vorgeschlagene Ausschüttungssumme von gut 28 Mio. EUR ist damit vertretbar. TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2016 Zustimmung Begründung: Das Unternehmen schreibt seit einigen Jahren eine beispielhafte Erfolgsgeschichte. Die EBIT-Rendite konnte abermals auf nunmehr 11,8 Prozent gesteigert werden und auch die Perspektiven sind weiter positiv. TOP 4 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2016 Zustimmung Begründung: WashTec ist strategisch gut aufgestellt. Der Aufsichtsrat unter Leitung des hoch engagierten Dr. Blaschke hat eine sehr gute Arbeit geleistet, Ansatzpunkte für eine Nichtentlastung sind nicht erkennbar. TOP 5 Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2017 und des Prüfers für die prüferische Durchsicht von Zwischenfinanzberichten für das Geschäftsjahr 2017 Zustimmung Begründung: Ansatzpunkte, die gegen eine erneute Bestellung des AP sprechen, sind nicht erkennbar. Es wurden keine Beratungsleistungen abgerechnet und die von der SdK als maximal zulässig eingestufte Dauer der Beauftragung von 10 Jahren wurde nach aktuellem Kenntnisstand noch nicht erreicht. Sollten zum Abstimmungszeitpunkt andere Erkenntnisse entstehen, erfolgt gegebenenfalls die Ablehnung des Wahlvorschlags. TOP 6 Neuwahl von Aufsichtsratsmitgliedern Zustimmung Begründung: Bei den vier Kandidaten sind keine einer Wahl entgegenstehenden Ansatzpunkte erkennbar. Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
|