TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des gebilligten Konzernabschlusses, des zusammengefassten Lageberichts für die Gesellschaft und den Konzern sowie des Berichts des Aufsichtsrats einschließlich des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289 Absatz 4 und 5, 315 Absatz 4 HGB, jeweils für das Geschäftsjahr 2016 Keine Abstimmung erforderlich. TOP 2 Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns Zustimmung. Begründung: Die Zahlung einer Dividende in Höhe von 1,90 Euro je Aktie entspricht einer Ausschüttungsquote bezogen auf den Konzernüberschuss in Höhe von gut 31 %. Damit liegt die Ausschüttungsquote zwar unter der von der SdK geforderten Bandbreite von 40 - 60 %. Der Dividendenvorschlag erscheint jedoch angemessen, da die Dividende gegenüber dem Vorjahr (erneut) angehoben wurde (+ 12 %), und im Hinblick auf eine Dividendenkontinuität, welche auch in der Vergangenheit stets gelebt wurde, eine noch stärkere Anhebung der Dividende diese in Zukunft gefährdet sein könnte. TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2016 Zustimmung. Begründung: Umsatz und Ergebnis konnten erneut gegenüber dem Vorjahr gesteigert werden. Die Gesellschaft ist insgesamt gut aufgestellt und eilt von Rekord zu Rekord. Auch der Umsatz im Militärischen Sektor ist leicht angestiegen gegenüber 2015. Es spricht aktuell nichts gegen eine Entlastung. TOP 4 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2016 Zustimmung. Begründung: Der Aufsichtsrat hat in insgesamt 5 Sitzungen die Arbeit des Vorstands überwacht und stand diesem beratend zur Seite. Es gibt keinen erkennbaren Grund, dem Aufsichtsrat die Entlastung zu verweigern. TOP 5 Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2017 Zustimmung. Begründung: Ernst & Young zählt zu den renommiertesten Wirtschaftsprüfungsunternehmen weltweit und erscheint geeignet, die Abschlussprüfung für einen weltweit agierenden Konzern wie MTU vorzunehmen. Es gibt hiergegen keinerlei Bedenken. Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhaletn abgewichen werden.
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